Gastro-Großmarkt in Plauen ächzt unter Corona-Lockdown: "Wir brauchen Hilfe"
Erschienen am 08.01.2021 6 Kommentare
Von einem Plauener Vorort aus werden Hotels und Gaststätten in ganz Sachsen, Bayern und Tschechien beliefert - normalerweise. Doch seit die Einrichtungen schließen mussten, ist für das Unternehmen in Oberlosa kaum noch etwas normal.
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@kopf...: Was haben Sie für Sachargumente gegen das Zitat aus einer seriösen Zeitschrift vorzubringen? Oder verstehen Sie einfach nur die Problemlage nicht?
Es wäre nicht das erste Unternehmen, welches in die Umsatzsteuerfalle tappt, wie der bekannte Fall des Bäckermeisters Ermer zeigte. Einem Unternehmen, welches ohnehin Sorgen mit der Liquidität hat, kann eine solche Steuernachforderung das Genick brechen - und das für eine eigentlich gute Sache. Man kann das Problem umgehen, wenn man es einmal als solches erkannt hat. Falls Sie sich näher mit der Thematik befassen wollen: [1] bietet dazu einen guten Einstieg. [2] behandelt vor allem die Behandlung von Sachspenden, die keine Lebensmittel sind.
[1] https://www.mdr.de/nachrichten/panorama/onlinehandel-retouren-wegwerfen-vernichten-spenden-umsatzsteuer-100.html
[2] https://www.brandeins.de/magazine/brand-eins-wirtschaftsmagazin/2014/konzentration/wegwerfen-ist-billiger-als-spenden
@BuboBubo
Er glaubt einfach, alles zu wissen!
Warum verkaufen die Ihre Ware nicht bei Onlineauktionshäusern wie eBay usw.?! Wenn es Nachfrage gibt, werden die Ihre Sachen los und machen wenigstens keinen 100% Verlust.
Oder eben wie schon öfters hier geschrieben, spenden. Es gibt genug Bedürftige, leider.
Ja an die Tafel spenden , alle Bürokratie einfach und sofort für diese besondere Zeit außer Kraft setzten , sollte doch gehen ..wir werden doch auch schon seit fast einem Jahr eingesperrt... aber wer soll denn dann die fünf Kilo Quark oder ähnliches umverpacken...Fragen über Fragen ...
Bei Spenden muss man als GmbH auf Fallstricke achten:
"Bei Lebensmittelspenden gibt es umsatzsteuerlich eine Besonderheit zu beachten. Werden Lebensmittel kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder der Verkaufsfähigkeit als Frischware für mildtätige Zwecke gespendet, soll auf die Erhebung von Umsatzsteuer verzichtet werden (u.a. LSF Sachsen, Verfügung v. 18.9.2012, Az. S 7109 – 10/2 – 2013).
...
Voraussetzung für den Verzicht auf die Umsatzsteuer auf solche Lebensmittelspenden ist, dass keine Zuwendungsbestätigung für Spendenzwecke ausgestellt wird."
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/das-gilt-wenn-unternehmen-spenden/150/32549/241085
Sehr schlimm wie die Firmen hier um Ihre Existenz bangen müssen. Allerdings könnte man die Lebensmittel auch Spenden bevor man sie wegschmeißt. An die Tafel zum Beispiel. Das ist natürlich für die beiden Männer keine Hilfe aber wäre eine super Tat.