Plauen
Braucht Theuma einen Lärmschutz? Mit dieser Frage hat sich jetzt der Gemeinderat befasst. Vor allem in einem Punkt gibt es unterschiedliche Auffassungen.
Einen Lärmaktionsplan muss jede Gemeinde aufstellen und beschließen. Die gesetzliche Verpflichtung besteht auch dann, wenn keine speziellen Lärmschutz-Maßnahmen vonnöten sind. In dieser Lage befindet sich Theuma. Zwar ist die Bundesautobahn 72 fast in Reichweite und einige Flurstücke sind höheren Lärmpegeln ausgesetzt. „Dort wohnen aber...
Registrieren und testen.
Jetzt mit Ihrer Registrierung 1 Monat gratis testen und alle Beiträge lesen.
Schon Abonnent? Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten an.