Schneeschippen ist Gefahrenabwehr
Erschienen am 13.01.2021
Reichenbach.
Obgleich Schneeschippen nicht explizit in den 19 triftigen Gründen genannt ist, die in Sachsen das Verlassen der Unterkunft erlauben, ist es durch die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung gedeckt. Wie die Reichenbacher Stadtsprecherin Heike Keßler nach der Sitzung des Corona-Stabes am Montag auf Anfrage erklärte, falle Schneeschippen unter den triftigen Grund Nummer 1, "die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben, Kindeswohl und Eigentum". Hauseigentümer seien auch unter Corona-Bedingungen zum Räumen und Streuen verpflichtet. (gb)
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