Syrauerin darf Zufahrt kaufen
Wegerecht oder Flurstückkauf? Damit eine Syrauerin auf ihr Grundstück gelangen kann, war eine der beiden Varianten nötig. Die Einwohnerin hatte von der Wohnungsbaugesellschaft Syrau ein Grundstück in der Gemarkung Syrau, bebaut mit dem ehemaligen Bauhof, gekauft. Die Zufahrt zu diesem Grundstück führt über zwei Flurstücke, die der Gemeinde Rosenbach gehören. Nach einer Beratung im Gemeinderat und mit der Käuferin hatte sich die Kommune zum Verkauf der Flurstücke als die bessere Alternative entschlossen. Für die Gemeinde hätten diese Flurstücke keinerlei Bedeutung, heißt es seitens der Kommune, und die Käuferin könne diese Zufahrt nach ihren Vorstellungen sanieren. Zur Sicherung der Zufahrt für das Flurstück einer anderen Familie muss allerdings im Rahmen des Kaufvertrages ein entsprechendes Wegerecht gesichert werden. Als Kaufpreis wurden fünf Euro je Quadratmeter vereinbart. (sim)
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