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Volkssolidarität-Chefin wehrt sich gegen Vorwurf des Betrugs

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11 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 5
    1
    gelöschter Nutzer
    24.12.2019

    Damit dürfte erst einmal klargestellt, dass der BR Vorsitzende einige Punkte der vorgebrachten Tatsachenvorwürfe zumindest nicht aus der Luft gegriffen hat.
    Ob dahinter dann eine Betrugsabsicht liegt, wie von ihm vorgebracht, werden nun die weiteren Ermittlungen und ein eventuelles Verfahren entscheiden.

    "Die Kapazität von zehn Plätzen sehe man als Richtwert an, "um unsere Aufgaben in hoher pflegerischer Qualität erfüllen zu können"

    Bei der pflegerischen und /oder medizinischen Betreuung von Menschen Vorgaben als Richtwert zu deklarieren finde ich allerdings völlig daneben.
    Die Zahl 10 ist doch eine eindeutige Zahl, da steht doch nicht ca. 10 oder +/- 10, wie auch immer. Also hier gehören auch die Mitarbeiter des MDK geprüft .
    Es kann doch nicht sein, nur weil jemand was nicht sagt, dass man dies als Freifahrtschein ansieht.
    Ich denke es gibt so genannte Pflegeschlüssel, welche sich nach der Anzahl und dem jeweiligen Pflegegrad der zu betreuenden Personen richten??? Genau für solche Fälle sollen doch nun auch die Kontrollen verschärft werden, dazu sollten aber auch die medizinischen Dienste nach den Vorgaben und dem Gesetz arbeiten.

    Pflege ist sehr sehr teuer, für die Betreuen Personen , deren Angehörige, der Pflegekasse und gegebenenfalls noch irgendwelchen privaten Versicherungen usw. Jede Überbelegung, schmälert in dem Fall die Betreuung einer Pflegebedürftigem Person, wenn dies nicht mit zusätzlichem Personal kompensiert wurde. Je nach Pflegegrad, kann auch Zeit, welche für eine ordentliche absolut notwendige Betreuung abgeht, im schlimmsten Fall das Leben kosten. Denn auch eine absolute Spitzenkraft hat nur zwei Hände. Sollte ein solcher Fall eintreten möchte ich dann nicht in der Haut der eingeteilten Pflegekräfte stecken , welche sich dann auch ihr Leben lang mit einem schlechten Gewissen rum plagen müssten.
    Also ich sehe es schon so, dass dann in diesem Fall u.a, die Pflegenden und die Kostenträger ( seien es Versicherungen, die Verwandten oder Pflegenden selbst ) um die von ihnen notwendige bezahlte Pflegequalität betrogen wurden und somit neben dem Schaden an den Menschen selbst, auch ein wirtschaftlicher für die Kostenpflichtigen entstanden ist.

    Für mich offensichtlich ist , dass hier die Zusammenarbeit der Geschäftsführung mit dem Betriebsrat alles andere wie gut ist. Für mich stellt sich die angedachte personelle Einzelmaßnahme gegen den Vorsitzenden als ein Verstoß gegen § 78 des Betriebsverfassungsgesetzes dar. Zumindest nach den derzeitigen Erkenntnissen aus der Presse , soll diese nur dazu dienen die Arbeit des Betriebsratsvorsitzenden und des Gremiums zu behindern.