Reichenbach
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Die Coronapandemie hat offenbar auch dem horizontalen Gewerbe zugesetzt. Die Anzahl legal betriebener sogenannter Betriebsstätten geht zurück. Offenbar auch die illegale Prostitution. Wie schwer es ist, Betroffenen solche Fälle nachzuweisen, zeigt ein Fall aus Plauen.
Prostitution ist im Freistaat in nur sechs Städten erlaubt. Eine Verordnung der sächsischen Landesregierung aus dem Jahr 1991 schreibt fest, dass das Rotlicht-Gewerbe lediglich in Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern überhaupt betrieben werden darf. Neben den drei Großstädten Leipzig, Dresden und Chemnitz handelt es sich...
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