Wissenschaft
Meeresschutzabkommen tritt in Kraft – "Historischer Tag"

Die Hohe See macht zwei Drittel der Meere aus – geschützt war sie bisher kaum. Ein Vertrag soll Ökosystemen, Klima und Menschheit nützen. Experten loben ihn als fortschrittlichen Meilenstein.

Berlin.

Erstmals gibt es ein UN-Abkommen zum Schutz der Hochsee – am Samstag tritt es in Kraft. Es sei ein "historischer Tag" für die Weltmeere, sagt Fabienne McLellan, Geschäftsführerin der Meeresschutzorganisation OceanCare. "Dieses Abkommen ist eine Rettungsleine hin zur Erhaltung der Hochsee und zur wirksamen Bewältigung und Eindämmung grenzüberschreitender Bedrohungen, damit diese riesigen Gewässer als Lebensraum für Meeresbewohner bewahrt werden."

Die Hohe See umfasst etwa 40 Prozent der Erdoberfläche, hat also ein gewaltiges Ausmaß, wie Christian Wild von der Universität Bremen erklärt. Mit der Vereinbarung werde erstmals ein völkerrechtlicher Rahmen für den Meeresschutz der Hohen See geschaffen. "Bisher gab es nur einen rechtlichen Rahmen für die Küstengewässer."

Das Abkommen mit dem offiziellen Namen "Agreement on Marine Biological Diversity of Areas beyond National Jurisdiction" (BBNJ-Agreement) ergänzt das UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS). Es gilt für die Regionen der Meere, die außerhalb der nationalen Hoheitsgewässer bis 12 Seemeilen und außerhalb der nationalen Wirtschaftszone bis 200 Seemeilen liegen – das umfasst zwei Drittel der Meerfläche.

Worum geht es?

Es gehe darum, Meereslebewesen zu schützen und nachhaltig zu nutzen, Vorteile mariner genetischer Ressourcen zu teilen und Wissen und Wissenschaft über die Weltmeere zu stärken, erklärt Ina Tessnow-von Wysocki von der University of Wollongong in Australien. Es handle sich um ein äußerst fortschrittliches Abkommen, das Umweltschutz und -nutzung vereine und indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften eine große Rolle zuschreibe.

Der Vorteil für die Menschheit werde in den Vordergrund gerückt – künftige Generationen eingeschlossen. "Das wird in Zukunft interessante Fragen aufwerfen, wenn es um Nutzung von Meeresressourcen geht – vielleicht ist es in manchen Fällen nachhaltiger und zum größeren planetaren Vorteil, wenn diese nicht genutzt werden, sondern im Ozean bleiben."

Das Abkommen hat zum Ziel, die Meereslebewesen in Gebieten außerhalb nationaler Gerichtsbarkeit zu schützen. (Archivbild)
Das Abkommen hat zum Ziel, die Meereslebewesen in Gebieten außerhalb nationaler Gerichtsbarkeit zu schützen. (Archivbild) Bild: Song Weiwei/XinHua/dpa

Was bedeutet das Abkommen konkret?

"Die Wirkung des Vertrages wird sich sicherlich an der Ausweisung von Schutzgebieten bemerkbar machen", erklärt Alice Vadrot von der Universität Wien. Dort werde es sicherlich zu vermindertem oder keinem Fischfang und "wahrscheinlich je nach Fall" auch zu veränderten Schifffahrtsrouten kommen.

Vorgesehen sind zudem Umweltverträglichkeitsprüfungen vor der Genehmigung von Eingriffen und Aktivitäten. Die Prüfungen richteten sich nach dem potenziellen Schaden in internationalen Gewässern, erklärt die Professorin für Internationale Beziehungen und Umwelt. Das bedeute, dass sie auch bei Aktivitäten in nationalen Gewässern eingefordert werden können, wenn es Grund zur Annahme gibt, dass internationale Gewässer negativ betroffen sind. Gelten könne das zum Beispiel bei Vorhaben zum Rohstoffabbau.

"Das ist ein Meilenstein im internationalen Recht und eine fast überraschend wirkende Einschränkung von nationaler Souveränität", erklärte Vadrot. Aline Jaeckel von der University of Wollongong in Australien sieht eine weitere Stärke des BBNJ-Abkommens darin, dass es Meeresschutzgebiete per Abstimmung und nicht nur im Konsens festlegen kann. "Dies soll verhindern, dass sich die Situation in der Antarktis wiederholt, in der einzelne Staaten die Einrichtung von Meeresschutzgebieten faktisch blockieren können."

Vorgesehen sind auch Umweltverträglichkeitsprüfungen vor der Genehmigung von Eingriffen und Aktivitäten. (Archivbild)
Vorgesehen sind auch Umweltverträglichkeitsprüfungen vor der Genehmigung von Eingriffen und Aktivitäten. (Archivbild) Bild: Andrey Nekrasov/ZUMA Press Wire/dpa

Werden sich denn alle Länder daran halten?

Aktuell haben 145 UN-Mitgliedstaaten das Abkommen unterzeichnet und 81 davon bereits ratifiziert. Dass es in so kurzer Zeit inklusive China und vieler Binnenländer so viele seien, sei "ein starkes Zeichen", meint Vadrot. Auch Kimberley Peters vom Helmholtz-Institut für Funktionelle Marine Biodiversität in Oldenburg sieht in der Geschwindigkeit, mit der das 2023 verabschiedete Abkommen zustande kam, ein klares Signal: "Es wird vielleicht nicht von jedem Land ratifiziert werden, aber es gibt eindeutig die deutliche Bereitschaft vieler Nationen, etwas zu tun, und das spiegelt sich in diesem Abkommen und den Staaten wider, die es unterzeichnet haben."

In Deutschland steht die finale Zustimmung noch aus. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD), der das Abkommen einen "möglichen Menschheitsfortschritt" nennt, geht davon aus, dass die Bundesrepublik das Abkommen bis zur parlamentarischen Sommerpause Mitte Juli ratifiziert haben wird. Zuvor ist noch der Bundestag am Zug. 

Auch Österreich und die Schweiz haben den Vertrag unterschrieben, aber noch nicht ratifiziert. Ebenso sind die USA noch nicht offiziell beigetreten. "Jetzt, in der Phase der Umsetzung, ist es für den Erfolg des Abkommens umso wichtiger, dass jene Staaten, die noch nicht offiziell beigetreten sind, dies rasch tun", sagte OceanCare-Geschäftsführerin McLellan.

Die politischen Kosten für eine Nicht-Einhaltung seien mit dem Abkommen aber sehr geschärft worden, sagt Vadrot – und die Möglichkeiten, Umweltschutz durchzusetzen, sehr gestärkt. "Das Abkommen ist auch nach internationalem Recht bindend", so die Expertin. "Das heißt, dass sich Staaten einander bei Nichteinhaltung voraussichtlich vor einer speziellen Kammer beim Internationalen Seegerichtshof verklagen könnten."

Wie geht es nun weiter?

Das Inkrafttreten sei nicht die Ziellinie, betont Johannes Müller, Ocean-Policy-Specialist bei OceanCare. "Der wahre Erfolg des Abkommens wird anhand seiner wirksamen Umsetzung, der Stärke seiner Institutionen und der Umsetzung der Schutzbekenntnisse in konkrete Maßnahmen gemessen."

"Schutzgebiete sind mehr als Kästchen auf Karten – sie müssen aktiv verwaltet, überwacht und kontrolliert werden", betont Stefan Hain vom Alfred-Wegener-Institut (AWI) in Bremerhaven. Es müsse Forschung und Prüfungen vor Ort geben – auch bei sehr küstenfernen Gebieten.

Es gebe durch den Vertrag auch neue Möglichkeiten, Vergehen zu verfolgen, sagte Vadrot. "Zusammen mit erweiterten technischen Möglichkeiten zur ferngesteuerten Überwachung durch etwa Satelliten und Drohnen gibt es schon eine recht hohe Chance, dass der Vertrag auch durchgesetzt wird."

Helmholtz-Wissenschaftlerin Peters geht davon aus, dass das Abkommen einen Wandel hin zu großflächigen Meeresschutzgebieten mit einer Fläche von über 100.000 Quadratkilometern einläuten könnte.

Die Hohe See umfasst etwa 40 Prozent der Erdoberfläche. (Archivbild)
Die Hohe See umfasst etwa 40 Prozent der Erdoberfläche. (Archivbild) Bild: Maxi Jonas/dpa

Was sind Herausforderungen?

Bei der Einrichtung von Schutzgebieten darf es Peters zufolge nicht darum gehen, vom Menschen unberührte Gebiete zu schaffen. "Es gibt verschiedene Nutzer der Ozeane, und wir müssen genauer unterscheiden, wer tatsächlich Schaden anrichtet."

Viele Menschen, die für ihren Lebensunterhalt, ihre Ernährung und ihr Überleben auf die Ozeane angewiesen seien, verstünden ihre Umwelt und wüssten, wie man sie bewahre. Traditionelle Nutzer durch Meeresschutzgebiete zu enteignen, sei ein tragischer Fehler und könne Meeresgemeinschaften sogar schaden.

Die Ursachen für die Ausbeutung der Meere lägen nicht zwingend auf See, erklärt Peters. Zu hinterfragen sei, wer die illegalen Flotten auf See schicke. "Wie bei vielen Problemen rund um die Meere liegt der Kern des Problems bei den Kräften, die hinter solchen Machenschaften stehen und die ihren Sitz möglicherweise in Bürogebäuden, Geschäftszentren oder Hinterhöfen an Land haben." Wer den Ozean schützen wolle, müsse auch über ihn hinaus blicken.

Angelika Brandt vom Senckenberg Forschungsinstitut und Naturmuseum in Frankfurt sieht ein Problem in nur schwachen Durchsetzungsmechanismen: Das Abkommen verfüge bisher über keine Sanktionsmechanismen. "Verstöße bleiben de facto folgenlos, solange kein politischer Druck entsteht." Unklar sei zudem die Finanzierung. "Ohne verlässliche, langfristige Finanzierung bleiben Monitoring, Kapazitätsaufbau und Schutzgebiete symbolisch." (dpa)

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