Im April 1987 wurde die junge Heike Wunderlich im Vogtland getötet. Der Täter wurde in einem aufwendigen Prozess verurteilt.
10. April 1987: "Die Gerechtigkeit hat einen langen Atem", stellte Klaus Hartmann, der Vorsitzende Richter am Landgericht Zwickau, in seiner Urteilsbegründung fest. 30 Jahre nach dem Mord an der damals 18-jährigen Heike Wunderlich in Plauen wurde der 62-jährige Angeklagte am 29. April 2017 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Wegen der Brutalität der Tat wurde zugleich eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit kann der Frührentner auch nicht mit einer vorzeitigen Haftentlassung rechnen.
Der Täter hatte die junge Frau in der Nacht vom 9. auf den 10. April vergewaltigt und anschließend erwürgt. Das wichtigste Indiz, das letztlich zur Verurteilung des Mannes führte, war eine DNA-Spur im Knoten des als Drosselwerkzeug benutzten BH des Opfers. Die DNA-Spur wurde im Jahr 2016 im Landeskriminalamt Sachsen entschlüsselt. Zudem gab es 1989 und 1992 Straftaten gegen Frauen die Parallelen zum Tathergang aufwiesen. "Wir haben nicht den geringsten Zweifel, dass ihm die Spur zugerechnet werden kann", sagte Richter Hartmann.
Die Kammer am Landgericht Zwickau hatte in einem aufwendigen Prozess über mehrere Monate 22 Zeugen und fünf Sachverständige angehört. Verurteilt wurde der gebürtige Zwickauer nach dem zum Tatzeitpunkt geltenden DDR-Recht, nach dem auch eine geringere Strafe möglich gewesen wäre. Doch das Gericht kam zu dem Schluss, dass nur mit einer lebenslangen Haftstrafe der Rechtsfrieden wieder hergestellt werden könnte.
Am 14. April 1987 hatte die "Freie Presse" einen Zeugenaufruf der Polizei veröffentlicht. (cul)
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