Glauchau
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Einer Pflegedienstchefin wurde vorgeworfen, nie erbrachte Leistungen abgerechnet zu haben. Aber der Belastungszeuge verstrickte sich in Widersprüche.
Mit einem Freispruch endete am Mittwoch für die Leiterin eines Pflegedienstes im Landkreis Zwickau und zwei ihrer Mitarbeiter ein Strafprozess am Amtsgericht Zwickau. Ihnen hatte die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, bei einer Krankenkasse Leistungen abgerechnet zu haben, die nicht erbracht worden sein sollen.
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