Hohenstein-Ernstthal
Keine Gebühr für Tische und Imbisswagen in Hohenstein-Ernstthal
Die Stadt erhebt auch 2025 keine Sondernutzungsgebühren von den Gastronomen und anderen Gewerbetreibenden.
Ortsansässige Gewerbetreibende müssen in Hohenstein-Ernstthal auch 2025 keine Gebühr zahlen, wenn sie Werbeträger, Warenauslagen, Warenständer, Tische und Sitzgelegenheiten oder Imbiss- und Verkaufswagen aufstellen. Bereits seit 2021 verzichtet die Stadt auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren. Ursprünglich sollten damit ortsansässige...
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