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Notrufmissbrauch bleibt unbestraft
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Das Hohenstein-Ernstthaler Amtsgericht hat am Dienstag das Strafverfahren gegen einen 38-Jährigen eingestellt, der wegen Missbrauch von Notrufen angeklagt war. Der Fall liegt mehr als zweieinhalb Jahre zurück. Im August 2018 soll der Mann von einer Wohnung in Limbach-Oberfrohna aus die Polizei alarmiert haben, weil er sich angeblich von Lärm belästigt fühlte. Damals rückte die Polizei umsonst aus. Weil es Tage zuvor schon einen solchen Anruf gegeben hatte, konnten die Ermittler anhand der Stimme den Anrufer identifizieren. Vor Gericht räumte er die Möglichkeit ein, gab allerdings an, sich in keiner Weise mehr an den Anruf erinnern zu können. Er habe krankheitsbedingt Gedächtnisaussetzer. Der arbeitslose Angeklagte bestreitet sein Leben mit geringfügigsten Mitteln. Er zahlt zudem noch eine Geldstrafe aus einer Vorverurteilung ab. Ein erneutes Urteil wäre nicht nennenswert ins Gewicht gefallen. (hpk)
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