Zwickau
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Gericht sieht bei Zollhaus-Abriss keine mittelbare Täterschaft von Ex-OB und Bauamtschef - Unfähigkeit nicht strafbar
Zwickau.Im Strafprozess wegen des Vorwurfs der unrechtmäßigen Zerstörung eines Kulturdenkmals, in diesem Falle des Alten Zollhauses an der Inneren Plauenschen Straße, hat das Zwickauer Amtsgericht am Freitag Ex-Oberbürgermeister Dietmar Vettermann und Bauamtsleiter Volker Lippmann freigesprochen.
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