Zwickau
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Das Landgericht Zwickau hat die Beschwerde einer Werdauerin abgewiesen, die sich weiter als Eigentümerin des Maltesermischlings sieht. Die Richter stellten klar: Selbst wenn sie es ist, war die Wegnahme rechtens.
Der Streit um den beschlagnahmten Hund Helmut ist in einem wichtigen Punkt entschieden, und zwar zugunsten der Behörde: In einem Beschluss vom 5. Mai stellt das Landgericht Zwickau klar, dass das Veterinäramt den Maltesermischling zu Recht beschlagnahmt hat. Es wies eine entsprechende Beschwerde einer Werdauerin ab, die sich als Helmuts...
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