Zwickau
Einen Grund für Milde hat das Gericht nicht gesehen: Der Angeklagte soll für drei Jahre ins Gefängnis gehen. Die rund 135.000 Euro an Beute fordert der Staat zurück.
Am Ende wogen die Beweise schwerer als die Zweifel: Damit ist ein Niederländer vom Amtsgericht Zwickau zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Bei solch einer langen Haftstrafe gibt es nicht die Möglichkeit, diese zur Bewährung auszusetzen.
Registrieren und testen.
Jetzt mit Ihrer Registrierung 1 Monat gratis testen und alle Beiträge lesen.
Schon Abonnent? Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten an.