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Mit Tempo 57 in 30er-Zone geblitzt: Zwickauer Landrat will Strafe nicht bezahlen

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Carsten Michaelis (CDU) war in Zwickau-Oberrothenbach zu schnell dran und wurde geblitzt. Den Verstoß gibt er zu, aber die 180 Euro Bußgeld und den Punkt in Flensburg will er nicht akzeptieren. Gegen den Bescheid zieht er vor Gericht. Warum macht er das?


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1313 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 15
    2
    harmoniummueller
    10.02.2023

    Bei einer derartigen Haltung unseres Herrn Landrates kommen mir doch echte Zweifel an der moralischen Eignung, einen ganzen Landkreis zu führen. Ein Vorbild ist er auf jeden Fall schon mal nicht, sondern eher unterstes Mittelfeld, was seine Einstellung für Fehler einzustehen angeht.

  • 3
    8
    915497
    10.02.2023

    Ich bin an dieser Stelle auch schon mal geblitzt wurden. Gericht hat meinem Einspruch stattgegeben. Also gleiches Recht für alle!?

  • 11
    6
    KTreppil
    10.02.2023

    Nein@klapa, so einfach ist es nicht. Als Landrat ist man nie wirklich Privatperson, juristische Ausbildung hin oder her. Man hat, nicht zuletzt auch als (Wahl)Beamter eine gewisse Vorbildfunktion und sollte auch über ein gewisses Gespür verfügen. Ich will damit nicht sagen, dass Politiker sich alles Unrecht gefallen lassen müssen. Aber, wie er selbst einräumte, er ist zu schnell gefahren. Alles was er da jetzt versucht juristisch rauszuholen, ist unglaubwürdig und eben instinktlos. Er tut sich damit sowohl privat als auch in seinem Amt keinen Gefallen und das noch wegen 180 euro. Ich denke da spontan an das Rentnerpaar aus Plauen, welches 300 Euro (?) zahlen musste, weil es der falsche Behinderten Parkplatz war. Vielleicht stand da ja auch ein Bus im Sichtfeld...? Denen fiel die Geldbuße sicher schwerer, aber der Anwalt wäre auch teuer gewesen. Gerade als Landrat, der nur mit knappem Vorsprung im Amt ist, sollte man sensibler handeln. Oder macht Macht instinktiv instinktlos?

  • 13
    3
    Zeitungss
    10.02.2023

    Was dem Beitrag nicht zu entnehmen ist, war er mit einem Dienstwagen unterwegs, was in solchen Kreisen üblich ist. Diese 180 € würde der Steuerzahler auch noch übernehmen, sorgt dieser schon fürs Fuhrwerk in Unterhaltung und Betrieb..
    Der Normalbürger hätte die Kröte geschluckt und stillgehalten, was in solchen Positionen nicht möglich ist. Über Gerechtigkeit zwischen OBEN und UNTEN müssen wir nicht mehr diskutieren, wurden wir in der Vergangenheit schon eindeutig belehrt. Wer schon wieder zum roten Haken greifen möchte, sollte erst einmal nachdenken was für herausragede Persönlichkeiten gemeint sind.

  • 4
    2
    MuellerF
    10.02.2023

    Zitat FP: " Er sei privat unterwegs gewesen und habe es eben eilig gehabt. Das sei doch nicht von öffentlichem Interesse. Das mag soweit stimmen..."

    Natürlich ist Verkehrssicherheit im öffentlichen Interesse - was denn sonst?
    Außerdem, wenn es kein öffentliches Interesse gibt, wozu dann dieses Interview / dieser Artikel?

  • 16
    2
    MuellerF
    10.02.2023

    Zitat FP: "Er sei privat unterwegs gewesen und habe es eben eilig gehabt. Das sei doch nicht von öffentlichem Interesse. Das mag soweit stimmen..."

    Natürlich ist Verkehrssicherheit im öffentlichen Interesse - was denn sonst?
    Außerdem: wenn es nicht von öffentlichem Interesse sein soll, wozu dann dieses Interview / dieser Artikel ?

  • 4
    12
    gelöschter Nutzer
    10.02.2023

    Was KTreppil sagt, ist die eine Seite, die ich auch unterstütze.

    Auf der anderen Seite kann der Landrat auf Grund seiner juristischen Ausbildung auch die Schwachstellen des Zustandekommens von dieser Art Bußgeldbescheiden finden, die Otto-Normalverbraucher nicht geläufig sind. Seine Anwälte wissen, welche Fragen sie zu stellen haben. Es ist sein Recht, den Bescheid nicht zu akzeptieren und dagegen vorzugehen. Nur das zählt. Was die Welt darüber denkt, ist zweitrangig.

  • 18
    2
    AmKuechwald
    10.02.2023

    Wieder ein Vorbild mehr für alle, die meinen, der Anwalt regelt das schon. Von Politikern erwarte ich, dass sie sagen, ok, geblitzt, zu schnell gewesen, bezahle ich - soll nicht wieder vorkommen - ich bin das Vorbild! Oder ist das zu oldschool? Herr Michaelis, beenden sie doch das Verfahren einfach mit Anerkennung des Deliktes und geben rechtspflegerische Kapazitäten dafür frei, wo sie den von ihnen vertretenen Bürgern zugute kommen.

  • 14
    2
    Bautzemann
    10.02.2023

    Landräte sind kleine Fürsten, dennoch sind sie Wahlbeamte vom Volk gewählt und mit Steuergelder gut dotiert. Ob die Wähler das Verhalten des Landrats gut oder schlecht finden, wird den Herrn nicht stören. Gewählt ist gewählt. Die Moral bleibt auf der Strecke, Na und?

  • 15
    2
    Zeitungss
    10.02.2023

    Wie nennt sich das Schlagwort ??? KLASSENLOSE Gesellschaft, hier ein Beispiel für den Istzustand.

  • 19
    2
    Bär53
    10.02.2023

    Einfach nur PEINLICH! Kein Wunder, dass das Ansehen der Politiker in den Augen der meisten Bürger immer mehr gegen Null geht. Fehler eingestehen, dann dafür gerade stehen und anstandslos das Bußgeld bezahlen, Herr Landrat! Selbst ohne Tempo-30-Schild waren Sie in der Ortschaft noch zu schnell. Auf Ihrer Willkommensseite vom Landkreis Zwickau schreiben Sie: "Diese Vereidigung auf das Amt des Landrates, verstehe ich als Pflicht, dem Gemeinwesen zu dienen. Dafür stehe ich...". Vielen Dank auch!!

  • 17
    3
    sunhiller
    10.02.2023

    Herr Michaelis sagt er sei Volljurist.
    Dann ist er ja sicher auch überlastet, wie so viele seiner Amtkollegen.
    Aber bei einer Vorgehensweise wie dieser, ist das dann auch kein Wunder.

    Schönes Wochenende

  • 25
    2
    KTreppil
    10.02.2023

    Absolut instinktlos.
    Ein Landrat, der die Verkehrsregelung in seinem Landkreis nicht kennt und nicht einhält, ist die eine Sache.
    Aber, dass man bei über 10000 Euro Bruttoeinkommen um 180 Euro feilschen muss, ist schlimm oder instinktlos.
    Kommt aber leider in der Politik häufig vor...
    Die Großen machen es ja regelmäßig vor.
    Mir fallen da diverse Vorgänge ein, wo gnadenlos Ordnungswidrigkeiten abgestraft wurden. Z.B. Weihnachtsbaum-Spender in Zwickau im Parkverbot, Gehbehinderter in Plauen der auf 'falschen' Behindertenparkplatz stand... Aber vielleicht hatten diese Bürger keinen Anwalt und keine Rechtsschutzversicherung, die alles regelt.