Zwickau
Das bei der Wahl unterlegene rechtsgerichtete Bündnis freie Betriebsräte und Volkswagen wollten sich nicht außergerichtlich einigen. Jetzt prüft das Zwickauer Arbeitsgericht die Auszählung der Stimmen.
Der Gütetermin im Rechtsstreit um die Gültigkeit der Wahlen zum Betriebsrat bei Volkswagen Sachsen wurde am Mittwochnachmittag am Arbeitsgericht Zwickau ohne Einigung beendet. Nach 20 Minuten war klar, dass zwischen dem bei der Wahl unterlegenen Bündnis freie Betriebsräte auf der Klägerseite und dem VW-Betriebsrat und der Volkswagen Sachsen...
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