Zwickau
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Die Hauptstadt-Gerichte haben die Anklage gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Matthias Moosdorf jetzt zugelassen. Wegen der „besonderen Bedeutung des Tatorts“ kommt der Fall vor das Landgericht.
Die Berliner Justiz hat entschieden, die Anklage gegen den Zwickauer Bundestagsabgeordneten Matthias Moosdorf (AfD) wegen Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen zuzulassen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Musiker vor, einen Parteikollegen mit Hackenschlag und Hitlergruß begrüßt zu haben. Moosdorf selbst widerspricht dem vehement. Anders...
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