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Zwickauer Gericht erklärt VW-Betriebsratswahl für unwirksam
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Das Arbeitsgericht Zwickau hat am Montag die Wahl zum Betriebsrat für das Volkswagenwerk in Zwickau-Mosel für unwirksam erklärt. Wird das Urteil rechtskräftig, muss die Ende 2021 erfolgte Wahl wiederholt werden.
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