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Rumänin kann offene Geldstrafen in Reitzenhain bezahlen
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Gegen die 23-Jährige lagen zwei Ausschreibungen zur Festnahme vor.
Nachdem eine 23-jährige rumänische Staatsangehörige in Reitzenhain ihre offene Geldstrafe bezahlen konnte, durfte sie am Mittwoch ihre Reise fortsetzen. Wie die Bundespolizei berichtet, war die Frau kurz nach 3 Uhr am Grenzübergang kontrolliert worden, als sie aus Richtung Tschechien einreiste. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen die Frau zwei Ausschreibungen zur Festnahme aufgrund von Strafvollstreckungshaftbefehlen der Staatsanwaltschaft Gera vorliegen. Sie war vom dortigen Amtsgericht in beiden Fällen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu Geldstrafen von insgesamt 5233 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 138 Tagen verurteilt worden. (bz)
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