Zwar wurde am Dienstag die Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft verlesen, Zeugen wurden aber nicht gehört.
Bild: Eckardt Mildner
Die Verteidigung hatte gegenüber dem Gericht darauf bestanden, dass die Ladungsfrist für den Angeklagten eingehalten wird. Diese war zum heutigen Prozess nicht eingehalten worden. Der Angeklagte hatte die Ladung erst vergangenen Dienstag erhalten. Sie muss aber mindestens sieben Tage betragen.
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Generell ist fraglich, ob der Prozess vor dem Amtsgericht Freiberg fortgeführt werden kann. Fehri A. und sein Verteidiger prüfen, ob sie die Revision gegen ein Berliner Urteil von Mitte Februar zurückziehen. Das Kriminalgericht Moabit hatte ihn zu vier Jahren Haft verurteilt – wegen zwei Diebstählen mit Waffen, Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung.
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Zieht die Verteidigung die Revision gegen das Urteil zurück, wird dieses rechtskräftig.
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Dann müsste das Amtsgericht eine Gesamtschuld bilden, bei der die Strafe aus Berlin berücksichtigt wird. Da aber Amtsgerichte in Strafprozessen keine Haftstrafen über vier Jahren verhängen können, müsste das Verfahren ans Landgericht abgegeben werden.
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Das Amtsgericht Freiberg hat die Verhandlung gegen Fehri A. – den sogenannten „Macheten-Mann“ – überraschend vertagt.