Auf dem Bolzplatz am Großen Teich in Limbach-Oberfrohna sind zwei Kinder durch einen Feuerwerkskörper verletzt worden.
Foto: Andreas Seidel
Blitzknaller explodiert in Kindergruppe
14-Jähriger wirft Böller auf Fußballspieler
Limbach-Oberfrohna. Limbach-Oberfrohna. Ein 14-Jähriger soll am Sonntagnachmittag auf dem Bolzplatz am Großen Teich in Limbach-Oberfrohna einen Böller der Marke "La Bomba" gezündet und zwischen eine Gruppe Fußballer geworfen haben. Dabei wurden nach Polizeiangaben zwei Jungen im Alter von 12 und 13 Jahren leicht verletzt - einer hat eine Wunde am Bein, der andere klagt über Ohrenschmerzen.
Als die Polizei nach dem lauten Knall eintraf, hielt sich der 14-Jährige noch in der Nähe des Platzes auf. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung, bei der ein Sprengstoffhund zum Einsatz kam, fanden die Beamten 33 weitere Böller des genannten Typs, zahlreiche Leerhülsen und einen selbst gebauten Blitzknaller.
Am Montag, 24 Stunden später, ist der Bolzplatz verwaist. Drei Jungen kicken sich müde ein paar Bälle zu. Der mutmaßliche Täter ist nicht dabei, nur sein Freund. Ob er die Fußballer absichtlich treffen wollte - diese Frage könne er nicht beantworten. "Ich weiß nicht, warum er den Knaller so weit geschmissen hat", sagt der Junge. "Ich habe ihm noch gesagt: Lass es lieber sein. Doch darauf hat er nicht geantwortet und das Ding einfach angezündet." Mit Feuerwerkskörpern sei sein Kumpel bisher nicht aufgefallen, erzählt er weiter. Aber irgendwie müsse er an die "Tschechenböller" gekommen sein und damit rumgebastelt haben.
In Deutschland verboten
Böller der Marke "La Bomba" sind in der Fachwelt ein Begriff. "Die sind in Deutschland weder erhältlich noch zugelassen", sagt Thomas Tröger, Feuerwerksexperte bei der Firma Pyro Entertainment aus Chemnitz. "Es handelt sich um ein hochexplosives Gemisch aus Aluminium- oder Magnesiumpulver mit Perchlorat", sagt er. Nicht nur, dass dieses Gemisch einen mörderischen Krach mache. "Wenn so ein Böller in der Hand oder in der Nähe von Personen explodiert, kann das schwerste Verletzungen hervorrufen." Und dass eine überraschende Explosion passieren könne, sei durchaus möglich, betont Tröger: "Es gibt keine Garantie für Zündseiten."
Welche Strafe der 14-Jährige zu erwarten hat, könne derzeit nicht eindeutig gesagt werden: "Es handelt sich auf alle Fälle um eine gefährliche Körperverletzung, da der Junge ein gefährliches Werkzeug - in diesem Fall einen Böller - verwendet hat", erklärt Reinhard Röthig, Fachanwalt für Strafrecht aus Chemnitz. Wenn der Böller in Deutschland nicht zugelassen sei, komme noch der Tatbestand des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz dazu.
Fall für Jugendstrafrecht
Normalerweise sehe der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. "Aufgrund des Alters des Jungen greift jedoch das Jugendstrafrecht, in welchem der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht", so Rechtsanwalt Röthig weiter. Demnach würde die Jugendgerichtshilfe zuerst prüfen, ob der Jugendliche nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug sei, um das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Danach werde über die Strafe bzw. Erziehungsmaßnahmen entschieden. "Die Möglichkeiten reichen von einer richterlichen Ermahnung, Arbeitsstunden, Arrest bis hin zur Jugendstrafe."



19:31 Uhr
Traveler: so viele Monate sind nun ins Land gegangen und wurde diese
Straftat gerichtlich geandet? nein man befragt immer noch Zeugen. Man hat wohl den Straftäter aus den Augen verlohren oder will über das Ziel hinaus schiessen
17:52 Uhr
HorrorBeetle: Lieber schmiedinger: durch das Verbot von Feuerwerkskörpern, so wie es deine gepostete Webseite offeriert, verhindert keinesfalls solche Übergriffe.
Ich denke, dass sogar das Gegenteil eintritt, denn durch ein allgemeines Verbot blüht der Schwarzmarkt und der Reiz für Jugendliche, weil verboten, wird sogar noch erhöht!
00:47 Uhr
schmiedinger: gegen böller und privatfeuerwerke:
http://stille-nacht-2011.de.tc