Güllebehälter von Garnsdorf Mit Schläuchen wurde die Gülle abgepumpt, im Hintergrund der Güllebehälter von Garnsdorf.

Foto: Andreas Seidel

Garnsdorfer Dorfbach verunreinigt

Feuerwehr verhindert Ausbreiten von 100.000 Liter Gülle - Multi Agrar schließt Eigenverschulden aus

Lichtenau. Lichtenau. Ein Ausbreiten von 100.000 Litern Gülle, die am Wochenende aus einem Hochbehälter der Multi-Agrar GmbH Claußnitz in den Garnsdorfer Dorfbach und Felder des Lichtenauer Ortsteils geflossen waren, konnte am Montag weiter verhindert werden. Die Polizei ermittelt noch, welche Übeltäter den Absperrschieber geöffnet hatten. Das Umweltamt des Landratsamtes Mittelsachsen untersucht mögliche Umweltschäden.

"Der Feuerwehrlöschteich wurde abgesperrt, damit nicht noch mehr Gülle in den Bach gelangt", sagte am Montag Sprecherin Cornelia Kluge. Der Teich wirke wie ein Puffer, bestätigte der Garnsdorfer Feuerwehrchef Dieter Rößner. So sei Schlimmeres verhindert worden. Die ausgelaufene Gülle sei noch bis gestern abgesaugt und in andere Behälter gepumpt worden.

Unbekannte hatten am Samstagmorgen auf dem Gelände der Multi Agrar GmbH einen Güllehochbehälter geöffnet und so die Umwelt verschmutzt. Nach Angaben der Polizei konnten rund 100 von insgesamt 1000 Kubikmetern des stinkenden Düngers über ein Feld bis in den Dorfbach fließen.

Die alarmierte Feuerwehr mit 18 Männern und Mitarbeiter des Agrarbetriebes errichteten eine Sperre und pumpten das verunreinigte Wasser ab. Die Gülle sei bereits in einer Biogasanlage vorbehandelt worden und deshalb nicht mehr so aggressiv, so die Polizei, die wegen Bodenverunreinigung ermittelt.

Wie am Montag der Chef der Abteilung Pflanzenproduktion, Christian Liebers, sagte, wird ein Eigenverschulden ausgeschlossen. Der Güllebehälter sei nicht übervoll gewesen und laufe auch nicht aus.

Eines der größten Probleme ist zurzeit, dass die Bauern aus Umweltschutzgründen keine Gülle auf die schneebedeckten und gefrorenen Felder ausbringen können. Ein Teil des stickstoffreichen Düngers würde nicht einsickern und stattdessen die Gewässer belasten, außerdem würde eine Bodenverdichtung drohen, erklärte Andreas Kunze, Sprecher des sächsischen Umweltministeriums.

Erst wenn der Boden frostfrei, nicht durchnässt und mit höchstens fünf Zentimeter Schnee bedeckt ist, sei das Gülle-Ausbringen wieder erlaubt, so Kunze weiter. Normalerweise dürfe die Gülle vom 1. Februar an auf die Felder gefahren werden. Zwischen November und Ende Januar sei das laut einer bundesdeutschen Verordnung verboten.

Wird Gülle im Übermaß ausgebracht oder im Winter, in denen die Vegetation die enthaltenen Nährstoffe nicht aufnehmen kann, so steigt die Gefahr der Auswaschung von Nährstoffen in tiefere Bodenschichten und in das Grund- und Oberflächenwasser.

Für den dramatischen Anstieg der Nitratgehalte im Grundwasser in den 1970er- und 1980er-Jahren hatten die Wasserwirtschaftsbehörden die Güllewirtschaft verantwortlich gemacht. Ausbringeverbote sowie die Verpflichtung der Landwirte, ausreichende Lagerkapazitäten vorzuhalten, konnten seitdem das Problem eingrenzen und eine allmähliche Senkung der Nährstoffgehalte im Grundwasser einleiten.

 
erschienen am 15.03.2010 ( Von Bettina Junge )
 
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