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Geldstrafe für ehemaligen CDU-Politiker
Amtsgericht erlässt Strafbefehl gegen Ex-Landtagsabgeordneten
Chemnitz. Chemnitz. Die Staatsanwaltschaft hat die fast zwei Jahre andauernden Ermittlungen gegen den früheren CDU-Landtagsabgeordneten Thomas Hermsdorfer aus Chemnitz abgeschlossen. Wie Oberstaatsanwalt Bernd Vogel der "Freien Presse" am Donnerstag bestätigte, hat das Chemnitzer Amtsgericht gegen den 42-Jährigen einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen erlassen. Laut Vogel soll Hermsdorfer eine Geldstrafe in Höhe von 7740 Euro zahlen. Wie hoch die hinterzogene Summe ist, wollte die Staatsanwaltschaft mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht sagen. Sollte Hermsdorfer den Strafbefehl akzeptieren, wäre er vorbestraft.
Noch sei das Urteil nicht rechtskräftig, fügte Vogel hinzu. "Das ist es erst, wenn gegen den Strafbefehl kein Widerspruch eingelegt wird", erklärte er. Hermsdorfer selbst sagte am Donnerstag auf Nachfrage der "Freien Presse", er werde den Strafbefehl akzeptieren. "Ich habe ein paar Fehler gemacht, dazu stehe ich auch", räumte er ein. Die jetzt relevanten Fälle lägen Jahre zurück. "Das sind Dinge, die bis ins Jahr 2000 zurückreichen", so Hermsdorfer. Worum es konkret ging, wollte er allerdings nicht sagen.
Thomas Hermsdorfer saß seit 1994 für insgesamt 15 Jahre als Abgeordneter für den Wahlkreis Chemnitz-Süd im Landtag. Er war zunächst jugendpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, später Sprecher für Wissenschaft, Hochschule, Kultur und Medien. Von 1997 bis 2005 führte er ehrenamtlich den CDU-Kreisverband Chemnitz. In dieser Zeit war er auch Präsident des Chemnitzer Herren-Basketballvereins. Als die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Mai 2008 bekannt wurden, kündigt er an, bei den Landtagswahlen im Jahr 2009 nicht wieder zu kandidieren. Fragen zu seiner derzeitigen Tätigkeit ließ er am Donnerstag unbeantwortet.


