Gemeinde-Ehe: Meinung der Mühlauer gefragt
Einwohner können sich ab 17. September zur Eingemeindung nach Burgstädt äußern - Behörde lehnt Eingliederung nach Hartmannsdorf ab
Mühlau. Eine Gemeinde-Ehe zwischen Mühlau und Burgstädt ist möglich, zwischen Mühlau und Hartmannsdorf nicht. "Kommunalrechtlich haben wir keine Bedenken, aber die Landesdirektion Chemnitz hat es aus landesplanerischer Sicht abgelehnt", sagte André Kaiser vom Landratsamt Mittelsachsen. Als Grund wird die Einwohnerzahl genannt. Die geforderten 8000 Einwohner für eine selbstständige Kommune wird mit Hartmannsdorf nicht erreicht.
Die Mühlauer sind jetzt aufgefordert, vom 17. September bis 18. Oktober ihre Meinung zu dem Entwurf der Eingliederung nach Burgstädt zu äußeren. Frühestens zum 1. Januar 2011 ist die Ehe möglich. Das Für und Wider einer Eingemeindung wurde zur Gemeinderatssitzung am Mittwochabend deutlich. Mit der Anhörung werde der Bürgerwille ermittelt, reagierte Bürgermeister Frank Rüger (parteilos) auf Kritik, dass die Eingliederung nach Hartmannsdorf gar nicht mehr ins Auge gefasst werde.
Skepsis bei Räten bleibt
"Wir sind im Vorverfahren. Jeder Bürger kann seine Vorstellungen zum Vertrag mit Burgstädt äußern. Er kann auch sagen, 'mir gefällt die ganze Sache nicht'", erklärte Frank Rüger. Danach werde der Gemeinderat die Meinungen bewerten und wenn nötig in einen Vertragsentwurf zur Eingliederung einfließen lassen.
Auch die Gemeinderäte äußerten ihre Bedenken zur Eingemeindung. So bedauerte Siegrid Dietrich (CDU), dass nicht erst nach "Kennziffern" wie Fläche, Steueraufkommen oder Verschuldung geprüft werde, ob Burgstädt, Hartmannsdorf oder Penig der beste Partner sei. Eberhard Pfau (Bürgerbewegung) bezeichnete es als undemokratisch, Burgstädt den Vorrang zu geben. Rüger entgegnete darauf, dass mit der Verwaltungsgemeinschaft Burgstädt-Taura-Mühlau bereits die Zeichen in Richtung Zusammengehen gestellt worden seien. "Deshalb könne nun nicht ,Wünsch-dir-was' gespielt und ein neuer Partner gewählt werden", so unterstrich er. Schnell soll die Gemeindeehe aus Sicht der Mehrheit der Mühlauer und Burgstädter Räte vollzogen werden, weil Zusammenschlüsse 2011 vom Freistaat mit einer "Hochzeitsprämie" belohnt werden. Laut Rüger könne einmalig mit rund 730.000 Euro gerechnet werden.
Grundschule soll bleiben
Außerdem würden sich die Schlüsselzuweisungen pro Jahr prozentual erhöhen. Das ist Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich. Hierbei wird ein Teil der Einnahmen des Landes auf die Kommunen verteilt. Dafür werden Steuerkraft und Finanzbedarf der Gemeinde gegenübergestellt. Nach einem Schlüssel wird die Summe errechnet - deshalb Schlüsselzuweisungen.
Mühlau will sich im künftigen Eingemeindungsvertrag Rechte sichern, die den Verlust der Selbstständigkeit ausgleichen oder zumindest etwas erträglich machen. Kern des Papiers sind neben Gesetzesvorschriften auf den Stadtteil Mühlau zugeschnittene Punkte wie der Erhalt kommunaler Einrichtungen, ein Ansprechpartner der Verwaltung vor Ort und die weiterhin kostenlose Nutzung von Sportstätten durch die Vereine. Außerdem soll mit der Ausweitung des Schulbezirks auf Burgstädt die Grundschule in Mühlau erhalten werden. Rüger machte deutlich, dass die Eingemeindung in der freiwilligen Phase mehr Vorteile bringe, als wenn diese dann per Gesetz des Freistaats verordnet werde.


