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Polizei fahndet nach mutmaßlichen Räubern in Chemnitz

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1212 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 6
    0
    fp2012
    02.07.2016

    @Pixelghost:
    "Das ist durch die Polizei alles zu prüfen und erst dann, wenn absolut feststeht, dass es sich auf den Fotos um den Tatverdächtigen handelt, gehen diese Fotos "raus".""
    Völlig korrekt. Und so sollte es auch aus den von Ihnen genannten Gründen bleiben. Irgendwas bleibt immer hängen.
    Außerdem:
    Man stelle sich mal vor, ein Unschuldiger ist abgebildet und der Mob stürmt los.

  • 2
    0
    Pixelghost
    02.07.2016

    Frage:

    Was würden die Kommentatoren - insbesondere Sie PeKa - wohl machen, wenn, aufgrund einer vorschnellen und ungeprüften Veröffentlichung von derartigen Fotos aus Bus, Bahn oder sonst einem öffentlichen Bereich, einer der Kommentatoren in der Öffentlichkeit zum Straftäter gemacht wird, obwohl er eigentlich nur "zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort war", sich Zeugen geirrt oder aus sonst einem Grund den eigentlichen Täter falsch beschrieben haben?

    Und dann sind SIE in der Zeitung, auf Facebook und sonstwo. Das ist nicht mehr rückgängig zu machen.

    Was dann? Schönes Leben noch - als fälschlicherweise öffentlich zu Schau gestellte Person!

    Das ist durch die Polizei alles zu prüfen und erst dann, wenn absolut feststeht, dass es sich auf den Fotos um den Tatverdächtigen handelt, gehen diese Fotos "raus".

  • 2
    0
    Pixelghost
    02.07.2016

    @PeKa, Sie urteilen über etwas, obwohl Sie keinerlei Ahnung von der Sache haben.

    Richter treffen die Entscheidung SELBST. Sie unterschreiben SELBST und deren Anordnungen sind VERBINDLICH.

    LESEN SIE 131ff.

    Wollen Sie es nicht verstehen oder können Sie es nicht?

  • 2
    2
    gelöschter Nutzer
    01.07.2016

    Okay @pixelghost, dann ist es halt typisch für die Arbeitsweise der Richter: ja keine Entscheidungen selber treffen, ja nicht den Kopf für irgendetwas hinhalten müssen, nichts unterschreiben, keine verbindlichen Aussagen treffen. Stattdessen lässt man die Zeit für sich arbeiten. Läuft aufs selbe hinaus, denn die einen wie die anderen sind Staastsdiener.

  • 3
    0
    612115
    01.07.2016

    Die späte Veröffentlichung von Fahndungsfotos ist insofern "von oben gewollt", dass sie gültiges Recht ist. Natürlich könnte man dieses Recht ändern, anstatt den Täterschutz in den Vordergrund zu stellen, das ist aber von den im Bundestag vertretenen Parteien offensichtlich nicht gewollt. Eine schnelle Fahndung bspw. auf Facebook könnte Wunder wirken. Man muss sich nur vor Augen halten, dass Ende 2015 107.141 offene Haftbefehle noch nicht vollstreckt worden waren. Und das sind nur Fälle, wo Straftäter schon namentlich bekannt waren.

  • 5
    0
    Pixelghost
    01.07.2016

    @ZwenAusZwota, Testbildleser, Tino...

    Wenn es nach den Polizisten ginge die ich kenne, wären die Fotos innerhalb von Minuten online. Nach denen geht es aber nicht.

  • 4
    0
    Pixelghost
    01.07.2016

    @PeKa, falsch, ganz falsch. Über die Veröffentlichung von Fahndungsfotos entscheidet nicht der Staatsanwalt sondern ein Richter mit richterlicher Anordnung nach der Strafprozessordnung. Und das auch erst dann, wenn alle Ermittlungsansätze ausgeschöpft sind.
    Lesen Sie StPO Paragraph 131 ff.

  • 2
    1
    gelöschter Nutzer
    01.07.2016

    @Testbildtester & Tino: haben wir selbst erlebt, dass die Bilder erst nach x Monaten von der Polizei/Staatsanwaltschaft herausgerückt werden. Täter waren damals Deutsche. Die Fotos wurden von einem Geldautomaten am Tag des Verbrechens aufgenommen. Trotzdem hat die Polizei sie nur unter Vorbehalt herausgerückt. Man hätte ja die Leute in unserem Fall fälschlich verdächtigen können. Vielleicht haben sie die Geldkarte ja gar nicht geklaut, sondern blos gefunden und nur interessehalber versucht Geld von einem fremden Konto anzuheben.
    Das ist deutscher Täterschutz!

  • 4
    2
    Hankman
    01.07.2016

    @Tino, @testbildtester: Eine so lange Frist ist tatsächlich nicht akzeptabel. Aber so läuft das auch bei vielen anderen Fällen, wo die Verdächtigen nicht "so" aussehen. Wenn Sie häufiger Polizeiberichte lesen (gibt es im Internet), werden Sie dies genauso feststellen. Ursachen? Darüber kann auch ich nur mutmaßen. Die Ermittler haben zum einen viele Fälle gleichzeitig auf dem Tisch, zum anderen mag es manchmal dauern, bis man die Bilder von Überwachungskameras bekommt und die richterliche Freigabe zur Veröffentlichung, oder bis ein Phantombild fertig ist, in anderen Fällen tauchen erst später wichtige Zeugen auf usw. Könnten Polizeibeamte sicher genauer sagen. Aber @testbildtester: "Anweisung von oben"? Machen Sie sich bitte nicht lächerlich.

  • 5
    3
    gelöschter Nutzer
    01.07.2016

    Ist halt typisch für die Arbeitsweise der Staatsanwälte, denn die entscheiden ja über das Erscheinen eines solchen Fotos. Ja keine Entscheidungen selber treffen, ja nicht den Kopf für irgendetwas hinhalten müssen, nichts unterschreiben, keine verbindlichen Aussagen treffen. Stattdessen lässt man die Zeit für sich arbeiten.

  • 14
    0
    gelöschter Nutzer
    01.07.2016

    Warum wird bei so einem schweren Delikt über ein halbes Jahr mit der Veröffentlichung der Bilder gewartet?
    Nun sind die Spuren vielleicht "kalt". Will man diese Typen gar nicht fassen oder hat man Angst sich die Finger zu verbrennen? Wer bei diesem Thema so lasch ist züchtet Rechtsradikalismus!

  • 14
    1
    gelöschter Nutzer
    01.07.2016

    Mal davon abgesehen, dass wieder mal alle Klischees bzgl. der Täter passen:
    Geht es gegen die Ehre des Amtsgerichts, SOFORT mit solchen Fotos rauszurücken? Nach dem Motto: wir versuchen es erstmal so, in einem halben Jahr (!) können wir ja immer noch ein Foto an die Zeitung geben...

    Hallo Beamte: Warum kommen solche Fotos nach so langer Zeit? Berufsehre? Oder eher Anweisung von oben?
    Ich vermute letzteres. Man will sicher keine Vorurteile anfeuern... Einzelfall und so...