Spur einer rassistischen CD führt ins Erzgebirge

Duo muss sich vor Gericht wegen Volksverhetzung verantworten - Vorwurf: Aufnahme in hiesigem Tonstudio

Annaberg-Buchholz. Annaberg-Buchholz. Haben sich zwei Erzgebirger als Gesellschafter eines Tonstudios in der Kreisstadt der Volksverhetzung schuldig gemacht? Dieser Frage geht seit Montag das Amtsgericht Annaberg nach. Angeklagt sind ein 27-jähriger Großrückerswalder und ein 23-jähriger Ehrenfriedersdorfer. Letzterer muss sich zudem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten.

Der Fokus richtet sich vor allem darauf, ob das Studio Ende 2006 für die Aufnahme einer rassistischen CD der Band Racial Hatred ("Rassenhass") zur Verfügung gestellt wurde. Bevor das Verfahren weitergeht, werden aber wohl Monate verstreichen. Der Prozess, der laut Richter Steffen Müller in einen größeren Ermittlungskomplex eingebunden ist, wurde vertagt.

Bis zum nächsten Termin werden zum einen per Rechtshilfe Unterlagen nach einer Verhandlung in der Schweiz angefordert, die mit dem hiesigen Prozess zusammenhängen könnten. Zum anderen seien Beteiligte aus Niedersachsen einzubeziehen, die selbst im Zentrum der Untersuchungen standen.

Durch die Bandmitglieder wurden die Ermittler auf die Spur gelenkt, die zu den Erzgebirgern führte. Dabei spielen Video-Sequenzen eine große Rolle, die dokumentieren sollen, dass Aufnahmen für eine Racial-Hatred-CD in dem Annaberg-Buchholzer Tonstudio entstanden sind. Zudem wird dem Ehrenfriedersdorfer Christof S.* vorgeworfen, an der Produktion einer weiteren CD als Gitarrist und Sänger beteiligt gewesen zu sein.

Vorwurf: Aufstacheln zum Hass

In beiden Fällen erfüllen die Inhalte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Volksverhetzung, da sie unter anderem türkische und jüdische Teile der Bevölkerung beschimpfen und "böswillig verächtlich" machen sowie zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln. Beim Verlesen der Anklageschrift wurden dafür Beispiele genannt. Die Zeilen richten sich etwa gegen Moscheen und Synagogen.

Holocaust wird geleugnet

Dem Ehrenfriedersdorfer Chris-tofS., der im Gegensatz zum anderen Angeklagten Mike S.* noch heute als Gesellschafter des Tonstudios fungiere, wirft die Staatsanwaltschaft neben der Volksverhetzung auch das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor. Sie bezieht sich dabei auf die Worte "Sieg Heil" auf einem der Tonträger. Zugleich wird in Texten auf dieser und auf der anderen CD der Holocaust geleugnet.

Am ersten Verhandlungstag wurden vom Gericht zunächst drei Zeugen gehört - allesamt Ermittler vom Landeskriminalamt Niedersachsen. Sie waren zum Teil auch bei Wohnungsdurchsuchungen im Erzgebirge im Einsatz, bei denen die Quartiere der beiden Angeklagten unter die Lupe genommen worden waren. Ebenso durchkämmten Spezialkräfte das Tonstudio in der Kreisstadt. Sichergestellt worden seien unter anderem externe Computer-Festplatten mit einer Unmenge von Daten. "Diese passten in unseren Ermittlungsweg", schilderte ein Kriminaloberkommissar.

Die Verbindung zur Schweiz, die bis zum nächsten Prozesstag näher beleuchtet werden soll, besteht aus Sicht der Staatsanwaltschaft durch eine Produktionsfirma für Tonträger. Mit dieser sollen die beiden Angeklagten aus dem Erzgebirge auch an der Produktion des Tonträgers mitgewirkt haben. (aho)

*Namen geändert

 
erschienen am 01.03.2010
 
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