Ein sicherer Beweis für den Wolf im Erzgebirge fehlt bisher

Erzgebirgskreis gehört zurzeit nicht zum Wolfsgebiet

Marienberg. Seit Viola König Wolfsbeauftragte für den Erzgebirgskreis ist, hat sie zehn Hinweise auf gesichtete Wölfe erhalten: "Fünf davon waren ernsthafterer Natur. Trotzdem gibt es bisher keinen sicheren Beweis dafür, dass der Wolf im Erzgebirge angekommen ist oder vielleicht auf der Durchreise war."

Als sicherer Beweis gelten zum Beispiel der Pfotenabdruck und die sogenannte Wolfslosung. "Wenn eine an einer Stelle gefunden wird, kann in der Umgebung nach weiteren Hinweisen gesucht werden", erläutert sie. "Einen Wolf nur gesehen zu haben, damit können wir nicht arbeiten." Für Funde, die auf die Existenz des Wildtieres hinweisen könnten, gibt es Protokolle. Sie müssen ausgefüllt und entweder der Wolfsbeauftragten oder dem Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz übergeben werden. Die Vordrucke sind im Internet zu finden, können jedoch auch zugeschickt werden. "Wir nehmen grundsätzlich alle Hinweise ernst", betont Viola König.

Die Wolfsbeauftragten der Landkreise, die es seit Herbst 2009 gibt, sind speziell geschult worden, um entsprechend reagieren und Auskunft geben zu können. Damals erhielt Viola König aufgrund von Medienberichten etwa 15 Anrufe, danach flaute das Interesse wieder ab. Jenes Schaf, das ein Wolf kürzlich in Grünhainichen gerissen haben soll, weckte das Interesse schlagartig neu. Die Meinungen über diesen Fall sind geteilt. "Ein Merkmal spricht für den Wolf, alle anderen sprechen aber dagegen", sagt sie. Und ergänzt: "Ob es nun wirklich ein Wolf war, muss das Wildbiologische Büro Lupus herausfinden. Dort arbeiten ausgebildete Wildbiologen, die das beurteilen." Die Untersuchung ist inzwischen abgeschlossen. Dabei konnte laut André Klingenberger vom Wolfsmanagement des Staatsbetriebes Sachsenforst, weder ausgeschlossen noch bestätigt werden, ob ein Wolf das Schaf gerissen hatte. Trotzdem habe der Landwirt aus Grünhainichen das Recht auf eine Entschädigung.

Mit der Kritik wie neulich zum Stadtgespräch in Olbernhau, dass bei einem Schadensfall bürokratische Hürden zu hoch sind, ist Viola König nicht einverstanden. Die Formalitäten sind eher unkompliziert, meint sie: "Das Wichtigste aber ist: Es muss der Nachweis erbracht werden, dass das Tier wirklich von einem Wolf gerissen wurde." Ansonsten gibt es keine Entschädigung.

Damit der Wolf möglichst keine leichte Beute unter den Haustieren machen kann, sind die Tierhalter gefragt. Das Schützen von Hühnern vor dem Fuchs, indem das Federvieh abends in den Stall gesperrt wird, lässt sich ohne Weiteres auch auf den Wolf übertragen. Um eine Schafherde nicht zu gefährden, sind Schutzmaßnahmen wie ein Elektrozaun erforderlich. Dafür gibt es in Sachsen Fördermöglichkeiten. Tritt dennoch ein Schaden auf, den der Wolf verursacht haben könnte, sollte das der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden.

Die reichliche Hälfte des Freistaates gilt von Osten her aufgrund von Nachweisen derzeit als Wolfsgebiet. "Der Erzgebirgskreis ist da noch außen vor", so Viola König. Deutschlandweit werden 44 Regionen als sogenannte Vorzugsgebiete ausgewiesen, darunter der Erzgebirgskamm. Grundvoraussetzungen dafür, dass der Wolf sich ansiedelt, sind ein ausreichendes Nahrungsangebot und Ungestörtheit: "Ob der Wolf das im Erzgebirge so sieht, muss abgewartet werden. Diese Entscheidung trifft er für sich allein." Da das gegenwärtig noch völlig offen ist, spricht Viola König von einer Grauzone. "Ich sage ja nicht, der Wolf ist nicht da, sondern: Ich weiß es nicht", betont sie. "Er beschäftigt aber die Menschen und das ist auch richtig. Wir müssen uns daran gewöhnen, dass der Wolf ins Erzgebirge kommt und irgendwann auch sicher nachgewiesen werden kann."

Für Kontakte zum Thema Wolf über den Erzgebirgskamm nach Tschechien ist die Zeit noch nicht reif, sagt Viola König. Den Meinungsaustausch mit dortigen Behörden bestimmen gegenwärtig andere Wildtiere wie zum Beispiel Birkhühner. Sie ist sich jedoch sicher: "Der Wolf wird einbezogen, wenn es so weit ist." (mit gm) www.wolfsregion-lausitz.de

 
erschienen am 02.01.2012 ( Von Wilfried Saworski )
© Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG
 
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