Sören Lange (links) und André Ulbricht mit ihrer Drohne. André Ulbricht lenkt sie, Sören Lange hält in der linken Hand die Antenne, mit der rechten schwenkt er die Kamera und betätigt den Auslöser.
Foto: Jan Görner
Luftiger Blick aufs eigene Haus
Zwei junge Ingenieure fotografieren mit ihrer Drohne auch in geringer Höhe
Lauterbach. Lauterbach. www.koliblick.de nennt sich die Internetseite der Lange-Ulbricht GbR, hinter der Sören Lange aus Borstendorf und André Ulbricht aus Lauterbach stehen: Der Name ist Programm. Der erste Wortbestandteil erinnert an den Kolibri, einen kleinen Vogel, der in der Luft quasi stehen und auch rückwärts fliegen kann.
Die beiden 26-jährigen Ingenieure für Kraftfahrzeugtechnik kennen sich vom Studium in Zwickau und haben gemeinsam eine Drohne entwickelt, die nach dem Helikopterprinzip arbeitet. Vier Rotoren schaffen dabei den Auftrieb. Drei Akkus treiben das Gerät an, das allerdings keinen Schönheitspreis gewinnen würde. Aber Design ist den Beiden herzlich egal: Es muss fliegen können, und allzu viel Ummantelung verursache nur zusätzliches Gewicht. An Materialkosten sind bei der Drohne rund 2000 Euro zusammengekommen, sagt André Ulbricht, "aber die Entwicklungszeit ist unbezahlbar".
Während der zehn bis 15 Minuten Flugzeit, die die Akkus hergeben, umrunde die Drohne das zu fotografierende Objekt. Gleichzeitig sehe der Kunde die Perspektiven und möglichen Fotomotive auf einem Monitor und könne darauf Einfluss nehmen, erläutert André Ulbricht. "Unser Vorteil besteht darin, dass es uns im Gegensatz zu Flugzeugen möglich ist, sehr tief und zum Beispiel auch in Hallen zu fliegen", sagt Sören Lange. Bis zu 100 Meter könne die Drohne in die Höhe gehen, und es seien auch keine Fluggenehmigungen nötig. "Das läuft über die Modellsportschiene", so André Ulbricht. Aber es sei zum Beispiel verboten, über Bundeswehrgelände zu fliegen. Und noch etwas verbietet sich für die Beiden: das Wildern auf fremdem Terrain. "Unserem Auftraggeber muss das Grundstück beziehungsweise das Gebäude gehören, das wir fotografieren", stellt André Ulbricht fest. Oder aber es müsse das Einverständnis des Nachbarn vorliegen, von dessen Terrain aus die Aufnahmen zu machen sind.


