Verwaltungsgemeinschaft mit Mängeln

Rechnungsprüfer drängen weiter auf Änderung der Umlage-Modalitäten zwischen Zschopau und Gornau

Zschopau. Zschopau. Eine Einigung über Umlagezahlungen der Gemeinde Gornau an Zschopau steht noch immer aus. Den Beitrag erhebt die Stadt als erfüllende Kommune der Verwaltungsgemeinschaft für bestimmte Aufgaben. Dabei sind die tatsächlich angefallenen Kosten jeweils bis zum 30. Juni des Folgejahres abzurechnen. Doch bislang gibt es Ungereimtheiten, die eine Abrechnung der in den Jahren 2003 bis 2005 sowie 2007 und 2008 erfolgten Zahlungen blockieren.

Hinzu kommt, dass der Rechnungsprüfungshof Zwickau in seinem Abschlussbericht für die Jahre 2000 bis 2005 weiter auf eine Änderung der Gemeinschaftsvereinbarung sowie die Auflösung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den Kommunen drängt. Statt die Umlagen getrennt nach Verwaltungs- und Vermögenshaushalt aufzuschlüsseln, wurde etwa nach Weisungsaufgaben für Standesamt, Einwohnermeldeamt und weiteren Aufgaben unterschieden. Die in besagtem öffentlich-rechtlichen Vertrag festgeschriebenen Modalitäten widersprechen dabei der Gemeinschaftsvereinbarung und dem Sächsischen Gesetz über kommunale Zusammenarbeit, monieren die Rechnungsprüfer.

Handlungsbedarf seitens der beteiligten Kommunen sieht auch Rüdiger Hahne. "Von gegenseitigem Misstrauen geprägt, hat man offenbar versucht, die Umlage so transparent wie möglich zu gestalten und dabei Dinge erfunden, die das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit so nicht vorsieht", sagt der Referatsleiter der Rechtsaufsicht im Landratsamt.

Doch bei den ausstehenden Umlage-Abrechnungen wird noch nach altem Muster verfahren. Strittig war etwa, wer welche Stelle in der Kernverwaltung zu bezahlen hat. "Wir müssen in den nächsten Wochen zu Stuhle kommen und einen Kompromiss finden", sagt Zschopaus Oberbürgermeister Klaus Baumann. Gornaus Bürgermeisterin Johanna Vogler (beide CDU) will sich erst äußern, wenn sie die überarbeiteten Zahlen auf dem Tisch hat.

 
erschienen am 09.03.2010 ( Von Mike Baldauf )
 
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