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Macheten-Vorfall im Netto-Markt hat keinen Einfluss auf Asylverfahren

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2525 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 1
    1
    gelöschter Nutzer
    27.10.2015

    @Caroline01, Zitat: „Mal drüber nachdenken .. Auch wenn er bei uns verurteilt würde .. Müssten wir Steuerzahler für ihn aufkommen.“

    Nach geltendem Recht kann er erst abgeschoben werden, wenn ein Urteil vorliegt. Es gilt also, die laufenden Ermittlungen abzuwarten. Alles andere würde rechtsstaatlichen Prinzipien widersprechen.

  • 4
    1
    gelöschter Nutzer
    27.10.2015

    Mal drüber nachdenken .. Auch wenn er bei uns verurteilt würde .. Müssten wir Steuerzahler für ihn aufkommen.. Da bin ich dann doch eher fürs sofortige abschieben..
    Aber ich bin ja schonmal begeistert das überhaupt drüber geschrieben wurde.. Und es nicht wieder verharmlost wurde oder als rechte Hetze ausgelegt wurde .. Weil seit gestern in der ARD wurde ja wieder mal von einem CDU Politiker behauptet es gäbe keine Übergriffe von Asylbewerbern.. Alle wären friedlich und schlimm traumatisiert .. Wie lange wollen uns diese Leute noch dumm reden? Jeder der nicht hurra und welcome brüllt ist ein Rechter und ist Pack ... Wenn deutsche Steuerzahler Pack sind .. was sind dann diese Verbrecher die Deutschland als Selbstbedienungsladen ansehen und unsere Verfassung und unser Rechtssystem mit Füßen treten?

  • 2
    0
    gelöschter Nutzer
    27.10.2015

    Hier prallen zwei Meinungen aufeinander, die m.E. beide hinterfragt werden sollten:
    1. Sofort abschieben!
    Wenn der Täter ohnehin keine Chance hat, Asyl zu erhalten, wird
    er mit dem Abschieben für seine Tat überhaupt nicht bestraft und
    ist er bei nächster Gelegenheit wieder da.
    2. Rechtsstaatliches Verfahren ohne Einfluss auf das Asylverfahren!
    Wenn der Täter verurteilt wird aber anschließend trotzdem
    bleiben darf, dann steckt der die Strafe locker weg.
    Mein Vorschlag wäre:
    Der Täter erhält ein schnelles aber rechtsstaatliches Verfahren. Im Falle einer Verurteilung wird er in jedem Falle ausgewiesen und zwar nicht erst wenn das Strafmaß über 3 Jahre Haft liegt. Mein Gott, was kann man bis zu drei Jahren alles anstellen!
    Die Bevölkerung hat mehrheitlich schon lange das Gefühl, dass sie durch unsere Gesetze staatlich sanktioniert Kriminellen (nicht nur Ausländern) schutzlos ausgeliefert ist.

  • 4
    1
    gelöschter Nutzer
    27.10.2015

    Ich wünsche niemanden was schlechtes aber ich wünsche jedem Politiker und jedem "welcome" brüllenden Gutmenschen genau diese Leute als Nachbarn .. Für die Politiker wird es wohl nicht dazu kommen ..weil die wohnen ja gut bewacht und sicher .. Aber das allgemeine böse Erwachen wird schneller kommen als uns allen bewusst ist..

  • 2
    13
    gelöschter Nutzer
    18.09.2015

    @Nack, Zitat: „Nein, ich bin der Meinung, das Asylverfahren sollte auf Grund des Vorfalls beendet werden und Asyl abgelehnt werden, ohne Die Möglichkeit, dagegen auch noch zu klagen.“

    Soll das heißen, Sie würden mit Asylbewerbern kurzen Prozess machen und ihnen die Möglichkeit auf ein faires Verfahren absprechen? Das würde doch den Abschied vom rechtsstaatlichen Prinzipien bedeuten.

    Zitat: „begehen Sie mal diesselnbe Straftat, dann merken Sie ganz schnell, das bei Ihnen die Mühlen der Justiz gründlicher und schneller malen.“

    Um herauszufinden, was Sie meinen, muss ich das sicher nicht tun. Es würde mir reichen, wenn Sie mir folgende Frage beantworten: Woher wissen Sie das?

  • 12
    2
    gelöschter Nutzer
    17.09.2015

    @Pedroleum:begehen Sie mal diesselnbe Straftat, dann merken Sie ganz schnell, das bei Ihnen die Mühlen der Justiz gründlicher und schneller malen.
    "Wollen Sie behaupten, die Tatverdächtigen...." Nein, ich bin der Meinung, das Asylverfahren sollte auf Grund des Vorfalls beendet werden und Asyl abgelehnt werden, ohne Die Möglichkeit, dagegen auch noch zu klagen. "Gehen Sie zum Gericht..." Gegenvorschlag: Setzen Sie ihre Frau, falls Sie eine haben, hinter eine Kasse, lassen Sie anspucken, ohrfeigen oder mit einer Machete bedrohen oder einfach nur fast täglich anpöbeln. Falls Sie dann noch als erstes daran denken, wie dem Täter möglichst alle Rechte eingeräumt werden müssen, oder ob er vielleicht neue Schuhe braucht, dann sollten Sie Ihre Beziehung vielleicht hinterfragen. Aber da kann ich Ihnen sicher auch nicht weiterhelfen.

  • 1
    11
    gelöschter Nutzer
    17.09.2015

    @Nack, Zitat: „Ich sehe auch nicht ein, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.“

    Wo wird mit zweierlei Maß gemessen?

    Zitat: „Ihr Optimismus in allen Ehren, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass die Mühlen der Justiz mit mahlen nicht hinter herkommen werden.“

    Wollen Sie damit behaupten, die Tatverdächtigen hätten nur deshalb keinen Anspruch auf ein faires Verfahren, weil sie einen Asylantrag gestellt haben?

    Zitat: „Mit denen, die hier wirklich ihr Leben in geordnete Verhältnisse bringen wollen und Sicherheit suchen, haben wir doch eine Aufgabe ,die groß genug ist, oder? Da habe ich für solche Kriminellen leider nur Verachtung übrig.“

    Gehen Sie zum zuständigen Gericht und bieten Sie dort Ihre Hilfe als Richter an, denn das Urteil haben Sie bereits gesprochen. Ob es allerdings rechtsstaatlichen Anforderungen gerecht wird, wage ich zu bezweifeln.

  • 9
    2
    gelöschter Nutzer
    17.09.2015

    Pedroleum: Ihr Optimismus in allen Ehren, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass die Mühlen der Justiz mit mahlen nicht hinter herkommen werden. Ich sehe auch nicht ein, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Und da wir leider im engsten Familienkreis schon über eigene Erfahrungen mit solchen "Hilfsbedürftigen" verfügen, wird sich meine Meinung auch nicht ändern. Mit denen, die hier wirklich ihr Leben in geordnete Verhältnisse bringen wollen und Sicherheit suchen, haben wir doch eine Aufgabe ,die groß genug ist, oder? Da habe ich für solche Kriminellen leider nur Verachtung übrig.

  • 4
    5
    gelöschter Nutzer
    17.09.2015

    @Nack, Zitat: „Solche Typen müssen ohne Chance auf ein Asylverfahren die Heimreise antreten, was gibt es da zu überlegen?“

    Ich gehe davon aus, dass hier nur ein gerichtliches Urteil für die Entscheidung auf Abschiebung gilt.

    So zumindest verstehe ich folgende Stelle: „Eine Ausnahme gibt es dennoch: Sollte ein Asylbewerber zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt werden, ist es laut Bundesamt ausgeschlossen, dass er einen Schutz-Status genießt.“

    Da die Ermittlungen noch laufen, kann das Gerichtsverfahren noch gar nicht abgeschlossen werden. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen.

  • 15
    1
    gelöschter Nutzer
    17.09.2015

    Damit ist doch erwiesen, das alle Befürchtungen schon lange von der Realität überholt worden sind. Die können also machen, was sie wollen und bleiben straffrei. Aber immer rein in die Wohngebiete und die Massenunterkünfte. Was soll das? Solche Typen müssen ohne Chance auf ein Asylverfahren die Heimreise antreten, was gibt es da zu überlegen?

  • 12
    1
    gelöschter Nutzer
    17.09.2015

    an aussaugerges: An der Ung.Grenze vermummen sie sich und werden gewaltätig.....
    Das werden Die hier auch bald wenn Die nicht kriegen was sie wollen. Die ersten sind ja jetzt schon frustriert von Deutschland
    (ein Bett in übervollen Massenunterkünften z.B. in Parkhäusern anstatt ein Eigenheim im Grünen u.s.w.) . Die Forderungen werden dann langsam aber sicher immer dreister. mal abwarten..... aber MuttiMerkel beschlagnahmt dann bestimmt Omas und Opas Eigenheim denn was wollen die auch noch damit. Ist doch eh viel zu groß für nur 2 Rentner....

  • 15
    2
    gelöschter Nutzer
    17.09.2015

    An der Ung.Grenze vermummen sie sich und werden gewaltätig.
    Da ist nix """Traumatisiert"""

    Die Salafisten werben ja schon für den IS.

    AfD ### Rechtsstaat vor Rechtsbruch###

  • 15
    0
    gelöschter Nutzer
    17.09.2015

    Ab wann hat es denn Einfluss? Vergewaltigung, Mord? Sächsische Vereine sollten sich Anfang der 2010-er zur Demokratie schriftlich erklären, um Fördermittel zu bekommen. "Flüchtlinge" müssen sich scheinbar zu nichts bereit erklären, um in Schlaraffia ausgehalten zu werden. Nicht mal zu Grundwerten sozialen Miteinanders.

  • 22
    0
    huhnvoncrossen
    16.09.2015

    Das glaube ich nicht! Was ist den hier los! Jagt die Verbrecher ja wieder aus unserem Land! So etwas gibt es in keinem anderen Staat!

  • 19
    0
    gelöschter Nutzer
    16.09.2015

    Als Herr Sarrazin postulierte das sich Deutschland selbst abschafft, hatte ich mich noch entspannt zurückgelehnt und gedacht mich betrifft das nicht mehr, da ich ja schon in der zweiten Halbzeit bin. Scheint so als war ich da doch zu optimistisch!

  • 22
    0
    gelöschter Nutzer
    16.09.2015

    Jeder der ehrenamtlich mit Jugendlichen zu tun hat, benötigt ein Erweitertes Führungszeugnis:

    http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do%3Bjsessionid=EDA9A77B8D8A351CC59B830C46EEBDED.zufi2_2?action=showdetail&modul=VB&id=473295!0

    "Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder werden sollen, benötigen ein "Erweitertes Führungszeugnis".
    Ob das richtig oder falsch ist, darüber kann man streiten.
    Aber das hier ausgeführte Straftaten bei der Bewerbung für Asyl keine Rolle spielen ist untragbar, da denke ich gibt es nichts zu diskutieren. Aber im konkreten Fall waren es ja keine Straftaten sondern nur "Vorfälle in einem Freiberger Nettomarkt"
    Vor lauter Kopfschütteln ist mir schon ganz schwindelig!

  • 19
    0
    gelöschter Nutzer
    16.09.2015

    Egal ob Raub ob Überfall oder Diebstahl den passiert nix gar nix.

  • 8
    0
    gelöschter Nutzer
    16.09.2015

    @Tauchsieder
    Sie haben den deutschen Michel vergessen!

  • 24
    2
    gelöschter Nutzer
    16.09.2015

    Deutschland schafft sich gerade selbst ab, mit diesen weich gespülten Politikern und ihrer Justiz. Das eigene Volk steht hinten an und muss um sein Recht fürchten. Sollte die Rechtslage so sein, wie beschrieben, steht es der Politik frei dies zu ändern und das im Eilverfahren. Zur Zeit gibt es nur ein Thema und wir tun so als hätten wir keine anderen Probleme. Dieses Beispiel ist eine Steilvorlage dafür, warum andere europ. Länder sich unserer Willkommenskultur nicht anschließen, diese Sache viel differenzierter betrachten. Dort schützen die Regierungen ihr Volk. Die nächste Wahl ist nicht mehr lange hin, ob die Damen und Herren Politiker überhaupt wissen was da auf sie zukommt ?

  • 13
    2
    gelöschter Nutzer
    16.09.2015

    Die Ursache:
    Horden von Anwälten sind wie die Geier.
    In Plauen sind,mit Steuerbüros 500 solche Haie unterwegs.

    Ich brauchte selber einen Anwalt um mich vor 2 solchen Halsabschneidern zu schützen.
    Die leben sehr gut.

  • 26
    0
    gelöschter Nutzer
    16.09.2015

    Unvorstellbar wie doof unser Land ist, wenn wir nach derlei kriminellen Handlungen noch ernsthaft über die Genehmigung des Asylantrags nachdenken!

  • 22
    2
    gelöschter Nutzer
    15.09.2015

    Das Identitätsvakuum in Deutschland sowie die damit in Verbindung stehende Abwesenheit von geistiger Führung sind die Ursachen für die freiwillige Unterwerfung unter den Islam und das afrikanische Prekariat.

  • 28
    1
    maxmeiner
    15.09.2015

    Überfälle, Beleidigungen, Körperverletzungen, Diebstähle, Erpressungen, Vergewaltigungen im Umkreis der Unterkünfte, wo es jahrzehnte lang kaum Kriminalität gab. Die Täter sind bekannt und auch deren Umfeld und die bekommen auch noch die Chance auf ein Asylverfahren? Wenn der Begriff Recht etwas mit Gerechtigkeit zu tun hat, sitzen die Herren - und das sind zu 99% Männer im Alter unter 30 - im Zug zurück in die Heimat, wo sie ihre Art der Rechtsauffassung ungestraft ausleben können. Wieso übernehmen die "Jubelperser" (ein Begriff aus der DDR, gekaufte Winkelementebediener und Teilzeiteuphoriker, gemeint sind die Einheimischen mit akkutem Realitätsverlust und nicht die "Gäste") nicht einfach Bürgschaften für die Antragsteller? Und gehen bei deren Unvereinbarkeit mit abendländischem Recht an deren Statt ins Gefängnis? Wäre eine heilsame Lektion und kann Augen öffnen oder die rosa Brille abrutschen lassen. Jeder, der WIRKLICH Schutz bedarf, und sich hier integrieren will - und auch tut, sei herzlich willkommen, die 3% anerkannter Bewerber verkraftet Deutschland problemlos. Daß aber hier die organisierte Kriminalität ins Land geschwemmt wird, ist nicht tolerierbar. Wer wie ein Dieb in der Nacht ins Haus einbricht und im Wohnzimmer dreist Unterkunft und Geld verlangt, hat sein Recht auf Gastfreundschaft verspielt - dafür gibt es Türklingeln, mit denen jeder sich anmelden kann und Einlass begehren kann - da steht er aber noch nicht im Haus und der Hausherr kann darüber entscheiden, welchen "Gast" er aufnehmen kann und will (Metapher Ende). DAS ist Gerechtigkeit.Aber nicht so. Und die Straftäter wieder laufen zu lassen, ist ja wohl Rechtsbeugung auf hohem Niveau. Die Beamten sollten sich mal ihren Beamteneid und die Verfassung mal genau durchlesen und überlegen, wem sie verpflichtet sind in dieser mittlerweile recht zweifelhaften Demokratie. Sollte meine Meinung der Regierung und deren Helfershelfern zu drastisch sein, bitte ich um Entschuldigung; leider verfüge ich noch über einen gesundes Rechtsempfinden, das noch durch keine gesteuerte Meinungsbildung eingeschränkt wurde.

  • 24
    0
    gelöschter Nutzer
    15.09.2015

    Schutz Status nennt sich das ? Hatten diesen Schutz Status die Angestellten zum Zeitpunkt der Tat auch ! Das glaubt man doch alles nicht !

  • 27
    1
    233213
    15.09.2015

    Man sollte das Wort "Asylbewerber" mal kritisch hinterfragen, immerhin steckt dort auch das Wort "Bewerber" drin. Begeht ein Asylbewerber eine Straftat, so gat er meiner Meinung nach seine Chance verwirkt. Bewerbung abgelehnt, fertig.