Zugeparkte Straße behindert im Notfall Rettungskräfte
Parkplatznot am Freibad Hainichen paart sich oft mit Bequemlichkeit
Hainichen. Hainichen. Der Hochsommer hat erst einmal eine Pause eingelegt. Doch nicht lange. Davon ist Thilo Mehnert, Schwimmmeister im Hainichener Freibad, überzeugt. Dann werden wieder Hunderte Badegäste pro Tag Liegewiese und Wasserbecken füllen. Mit einigem Stirnrunzeln denkt er dabei aber auch an das Parkchaos auf der Zufahrtsstraße zum Freibad.
Beispiel 11. Juli. "Für diesen Sonntag können wir mit 1600 Besuchern einen Rekord vermelden", sagt er. Doch gerade für die Bewohner der Badzufahrt hat der auch seine Schattenseiten. Bedingt durch die tropischen Temperaturen, stellen viele Besucher ihr Fahrzeug unmittelbar auf der Zufahrtsstraße "Am Bad" ab. Dadurch sind die Rettungswege blockiert, die Feuerwehr würde im Notfall nicht durchkommen. Anwohner haben Schwierigkeiten, mit ihren Autos aus den eigenen Grundstücken zu gelangen.
Auch Bürgermeister Dieter Greysinger (SPD) kennt das Problem und appelliert an alle Badbesucher, entweder ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz unterhalb der Zufahrtsstraße zum Bad abzustellen oder mit dem Rad beziehungsweise zu Fuß ins Bad zu kommen. Am tropischen 21. Juli war der Parkplatz beispielsweise nur halb belegt. Dafür standen viele Autos entlang der Zufahrt zum Bad, aber auch auf der Gellert-straße. Dort kam es zu Problemen im Begegnungsverkehr von Lkw und Traktoren mit Hänger. Zudem erinnert er: "Der gelöste Parkschein am Automat ist gleichzeitig die Eintrittskarte für das Freibad." Keiner müsse also doppelt bezahlen.
Der Stadtverwaltung sei durchaus bewusst, dass die Parkplatzsituation am Freibad nicht ideal ist. Stellflächen unmittelbar am Bad zu schaffen sei zwar wünschenswert, jedoch mit einem recht hohen Kostenaufwand und zusätzlich mit dem Erwerb von Land verbunden. "Wir werden dies im Auge behalten, können jedoch derzeit noch nicht einschätzen, wann eine solche Maßnahme realisiert werden kann", sagt der Bürgermeister. Polizei und Stadt strafen Parksünder regelmäßig ab, auch das kostenpflichtige Abschleppen von Fahrzeugen sei bei Verstößen nicht ausgeschlossen.


