Zugeklebte Schmierereien an der Autobahnbrücke bei Penig.
Foto: W. Sturm
Staatsanwalt: Sprayer suchen große Bühne
Schmierereien an Häusern und Brücken häufen sich
Rochlitz/Penig. Rochlitz/Penig.Tatort Brückenpfeiler: Mehrere Betonkolosse an der im Bau befindlichen Autobahnbrücke über die Bundesstraße 95 bei Penig sind erneut beschmiert worden. Auf einige quadratmetergroße Flächen haben die Vandalen sieben Hakenkreuze sowie weitere verfassungswidrige Symbole und Parolen gesprüht. Allein der dadurch entstandene Sachschaden beläuft sich laut Polizei auf 5000 Euro. Die Kripo ermittelt. Wann die Schriftzüge entfernt werden, stand am Mittwoch noch nicht fest.
Diese Tat setzt eine ganze Reihe von Sprühattacken in den vergangenen knapp zwei Wochen fort. So schlugen die Täter jüngst am Rochlitzer Gymnasium sowie an Buswartehäuschen in der Gemeinde Seelitz und Wechselburg zu. Die Muster der Aktionen gleichen sich: Täter unbekannt, politische Hintergründe, Anzeigen. Dennoch sieht Polizeisprecher Thomas Knabe die Region nicht als Sorgenkind. "Die Aktionen häufen sich erst seit geraumer Zeit. Wir gehen von Jugendbanden aus", sagt der Chemnitzer Polizeibeamte.
Oberstaatsanwalt Bernd Vogel ärgern diese Vorfälle: "Die Verantwortlichen wollen vor allem öffentliche Aufmerksamkeit erlangen. Nach Veröffentlichungen in den Medien steigt die Zahl der Straftaten stets an." Oft schaukelten sich linke und rechte Gruppierungen gegenseitig regelrecht hoch.
Mit der Aufklärung dieser Schmierereien tun sich die Behörden schwer. "Der große Coup ist uns noch nicht gelungen. Wir sind auf Zeugen angewiesen", bestätigt Knabe. Nur einmal konnte eine Bande aus dem Raum Chemnitz auf frischer Tat ertappt werden, womit auch eine Reihe von Sprayattacken aufgeklärt war. Für derartige Delikte hat die Polizei vor geraumer Zeit sogar eine Sondereinheit "Graffiti" mit drei Beamten ins Leben gerufen. Um verfassungswidrige politische Propaganda kümmert sich der Staatsschutz bei der Kriminalpolizei.
Während auf die Eigentümer von beschmierten Objekten hohe Kosten zukommen, fällt das Sprühen eher unter die Kategorie Bagatelldelikte. Die Strafen sind mitunter lapidar. So stellt die Staatsanwaltschaft bei jugendlichen Ersttätern Verfahren in der Regel ein. "Sind der Schaden hoch und die Sprüher bereits bekannt, drohen Arbeitsstunden und Geldbußen, abhängig vom Einkommen", erklärt Bernd Vogel. Arrest gibt es für jugendliche Wiederholungstäter nur auf Bewährung. Anders sieht es bei Erwachsenen aus. Hier sind für Mehrfachtäter auch kurze Freiheitsstrafen möglich. Voraussetzung: Der Sprayer muss in der Bewährungszeit erneut ertappt worden sein. "Kommt zur Sachbeschädigung auch noch ein Verstoß gegen den Verfassungsschutz in Form verbotener Symbole hinzu, gibt es härtere Strafen."


