Bürgersieg im Streit um Abwasserabgabe
Oberverwaltungsgericht weist Berufung ab - Rechtsstreit um Beitrag für Baugebiete an Fuchsscher Wiese und Spartakusstraße beendet
Auerbach. Auerbach. Mit einem Erfolg für die Kläger ist jetzt ein jahrelanger Rechtsstreit um eine Abgabe zur Abwassererschließung in den Auerbacher Wohngebieten Spartakusweg und Fuchssche Wiese zu Ende gegangen. Mehrere Grundstücksbesitzer hatten um 2002/2003 dagegen geklagt, dass sie für ihren Grund und Boden nach dem Kauf des als vollerschlossen geltenden Grundstücks noch einmal zur Abwasser-erschließung zur Kasse gebeten werden sollten.
Auerbach war mit seiner Klage gegen die Bürger gescheitert und dagegen in Berufung gegangen. "Der Antrag auf Berufung wurde vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen abgelehnt", so Martin Treeck. Der Rechtsanwalt war von dem Problem selbst betroffen und hat außerdem acht Mandanten in der Frage betreut. In dem Fall waren auch noch andere Rechtsanwälte tätig.
Die Grundstücke an der Fuchsschen Wiese und im ersten Erschließungsabschnitt an der Spartakusstraße waren Ende der 1990er Jahren verkauft worden. "Danach wollte die Stadt zur Refinanzierung der Abwassererschließung einen Beitrag erheben", so Treeck. Im Fall des Rechtsanwalts waren das rund 4500 Euro. Allerdings hatte Auerbach nach seiner Aussage das sächsische Kommunalabgabengesetz nicht richtig beachtet.
"Beiträge dürfen nur erhoben werden, wenn die jeweilige Kommune das Abwassersystem auch selbst betreibt. Mit dem Geld sollte die Stadt Betriebskapital bilden." Da das Abwassernetz allerdings vom Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland (Zwav) betrieben werden sollte, ging die städtische Rechnung nicht auf. Treeck: "Die Stadt hätte von Anfang an einen Kaufpreis für die Grundstücke festlegen müssen, in dem die Abwassererschließung enthalten war."
Den Rechtsstreit hatte die Stadt Auerbach begonnen. Er war Mitte des Jahrzehnts auf den Zwav übergegangen. Von dem Urteil profitieren nach den Worten Treecks nur die Bürger, die Rechtsmittel gegen die zusätzlichen Abgaben erhoben hatten. "Wer keinen Widerspruch dagegen eingelegt hat, bekommt sein Geld nicht wieder."
Von der Ablehnung der Berufung war am Montag weder in Auerbach noch beim Zwav etwas bekannt. Das sei normal, da die Rechtsanwälte zuerst informiert werden, hieß es dazu am Montag aus dem Zwav.


