Aufsichtsräte müssen auf die Schulbank

Obwohl Schulungen für Kontrolleure kreiseigener Firmen Pflicht sind, gab's im Vogtlandkreis noch keine

Plauen/Reichenbach. Plauen/Reichenbach. Die Kreistagsmitglieder in den Aufsichtsräten kreiseigener Firmen müssen demnächst die Schulbank drücken. Per Beschluss des Kreisausschusses wird das Landratsamt eine mehrstündige Fortbildungsveranstaltung mit Fachreferenten organisieren - an einem Sonnabend, wie das Gremium nach Diskussion entschied. Und: Obwohl es in der Beschlussvorlage behutsam formuliert ist, handelt es sich um eine Pflichtveranstaltung für alle 36 Aufsichtsrats- und Beirats-Mitglieder kreiseigener Unternehmen.

Landrat Tassilo Lenk (CDU) sagte in seinen einführenden Worten, derlei Fortbildung sei "dann und wann notwendig", am Ende wurde er deutlicher und sprach von einer Pflicht. Doch mit der hat es der Vogtlandkreis offenbar bislang nicht allzu ernst genommen.

Die Sächsische Gemeindeordnung und die Landkreisordnung regeln, dass Kreise und Kommunen die Aufsichtsgremien ihrer Tochterfirmen ausschließlich mit Volksvertretern zu besetzen haben, die über betriebswirtschaftliche Kompetenz verfügen (siehe Anforderungen an Aufsichtsräte kommunaler Unternehmen). Diesen durchweg fachlich versierten Leuten sind dann regelmäßig Fortbildungsmöglichkeiten anzubieten.

Doch wer aus dem Kreis der 86 Kreisräte ist überhaupt für die verantwortungsvolle Aufsichtsratstätigkeit fachlich geeignet? Grundsätzlich soll die Besetzung dieser ehrenamtlichen Posten nach Qualifikation und bisheriger Tätigkeit erfolgen. Darüber hinaus erklärt Ursula Wiemann, die Leiterin des Rechtsamtes der Kreisbehörde: "Jedes Mitglied einer Gesellschafterversammlung, eines Aufsichtsrates oder Beirates muss sich gewisse Mindestkenntnisse aneignen." Ob und wie das die Betreffenden tun, dazu kann sie keine Auskunft geben.

Und was hat die Kreisverwaltung bislang getan, um jene 36 Kreisräte in Aufsichtsräten zu schulen? "Vom Vogtlandkreis selbst wurde bislang kein Seminar organisiert", räumt Ursula Wiemann ein. Die bisherigen Aktivitäten beschränkten sich darauf, Flyer mit Angeboten von Bildungsträgern an die Kreisräte weiterzuleiten. Doch ob überhaupt jemand diese Angebote angenommen hat, dazu könne sie keine Angaben machen, so Ursula Wiemann.

Die Teilnahme der Aufsichtsräte an Schulungen sei nach Verschärfung der Richtlinien wichtiger denn je, sagt indes CDU-Kreisrat Hansjoachim Weiß. "Es kann sein, dass bei einer Firmenpleite die Rechtsaufsicht prüft: Haben die Aufsichtsräte ihre Pflichten wahrgenommen?" Bei Verstößen könne das richtig unangenehm werden, warnt Weiß. Er gehört zwar keinen Kontrollorganen kreiseigener Gesellschaften an, wohl aber bei mehreren Plauener Tochterfirmen und dem Sparkassen-Verwaltungsrat. Bei Sparkasse und Erdgas Südsachsen AG habe es bereits Schulungen gegeben.

 
erschienen am 19.01.2011 ( Von Ulrich Riedel )
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