"Denkmalschützer schießen mit Kanonen auf Spatzen"
Richter übt Kritik an der Baubehörde des Vogtlandkreises - Reichenbacher Bauherren erhalten Bußgeld wieder zurückerstattet
Reichenbach/Auerbach. Reichenbach/Auerbach. Die Sanierung denkmalgeschützter Häuser sorgt bei Bauherren oft nicht nur für graue Haare und hohe Kosten, sie kann auch Gerichte beschäftigen. Eine Eigentümergemeinschaft aus Reichenbach hat jetzt gegen einen Bußgeldbescheid der Unteren Denkmalbehörde Einspruch eingelegt und Recht bekommen. Mehr noch: Richter Helmut Böhmer, der das Verfahren leitete, machte seinem Unmut über die Verfahrensweise der Baubehörde des Vogtlandkreises Luft. Ähnliches habe er schon beim Verfahren wegen des Naturtheaters Bad Elster erlebt. "Hier wird gegen Bauherren mit Kanonen auf Spatzen geschossen und nur Wert auf Formalien gelegt", erklärte der Amtsrichter. Die Reichenbacher bekommen das verhängte Bußgeld von 670 Euro zurück. Das Verfahren wurde eingestellt, die Kosten trägt die Staatskasse.
Von 2006 bis 2008 hatten die Bauherren das extrem sanierungsbedürftige Haus Weststraße 24 in einen ansehnlichen Zustand versetzt und eine Menge in neue Fenster, Türen und Fassaden investiert. Dafür gab es einige Auflagen. Nach Auffassung der Denkmalbehörde wurden diese nicht oder verspätet erfüllt. Zum einen sollten die Wetterschenkel der Aluminiumfester mit Holz verdeckt werden. Als die Behörde feststellte, dass dies nicht geschehen war, stellte sie den Bauherren eine Frist, die eingehalten wurde. Deshalb sah der Richter keinen Verstoß vorliegen.
Ein zweiter Vorwurf betraf den Farbanstrich. Nach Aussage des einzigen Zeugen, eines Mitarbeiters der Unteren Denkmalbehörde, sollte dafür ein so genannter Farbbefund vorgelegt werden. Eine Kratzprobe zur Feststellung der ursprünglichen Farbe hätte gereicht. Als der Mitarbeiter die Baustelle besichtigte, wurde gemeinsam mit dem Bauherrn die Farbgebung festgelegt. Nach Auffassung des Richters konnte sich dem Eigentümer nicht mehr erschließen, warum er nach Einigung mit dem Denkmalschutz noch etwas vorlegen sollte. "Ich kann von einem Laien nicht erwarten, dass er von dem Behördenbescheid mehr versteht als ich", sagte der Richter.
Blieb noch die Sache mit einem repräsentativen Fenster im ersten Obergeschoss, das aus Sicht des Denkmalschutzes hätte erhalten werden sollen und können. Die Bauherren sahen das anders: Das Fenster sei auseinandergefallen, das Fensterbrett weggemodert gewesen.
Die Behörde könne nicht nachweisen, dass ihre Auffassung zutrifft. Der Bußgeldbescheid gründe sich in diesem Punkt auf einen Verdacht. Überhaupt entspreche der Bescheid nur ansatzweise den gesetzlichen Erfordernissen, die Grundlage für eine Verurteilung sind, meint der Richter. Von Vorsatz sehe er hier nichts. Einen glatten Freispruch gab es dennoch nicht, denn die Sache mit dem Fenster hätte der Behörde gemeldet werden können.


