Drücker-Prozess lebt wieder auf
Anwälte von Wolfgang und Gina G. machen mobil
Reichenbach/Chemnitz. Der Prozess gegen den Reichenbacher Wolfgang G. und seine frühere Partnerin Gina G. wird offenbar neu aufgerollt. Die Strafverteidiger des Duos erklären übereinstimmend, Revision gegen das Urteil eingelegt zu haben. Der als "Drückerkönig" bekannte Wolfgang G. ist am 28. Oktober nach 62 Prozesstagen wegen Steuerhinterziehung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt in Millionenhöhe zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Gina G. erhielt eine Bewährungsstrafe.
Dabei äußert sich jetzt insbesondere Rechtsanwalt Bernd Behnke, der Verteidiger von Wolfgang G., kritisch. Eine Begründung seiner Revision sei bis jetzt noch nicht möglich, da ein schriftliches Urteil noch nicht vorliege. Womöglich sende das Gericht das Urteil erst am Heiligabend, "um die Verteidiger wegen des Fristablaufs (einen Monat nach Zustellung) und der Feiertage zur Unzeit in Aktion zu versetzen", wittert Behnke Absicht des Gerichts. Zunächst sei er gespannt, was im Protokoll über die Verhandlungstage stehen wird, das der Vorsitzende derzeit fertigstellt und das als Grundlage einer Revisionsbegründung dienen muss. Behnke hatte bereits während der Verhandlungen mehrfach Vorwürfe gegen die sächsische Justiz erhoben.
Begründung muss warten
Auch die Wahlverteidiger von Gina G., der einstigen Lebens- und Geschäftspartnerin des "Drückerkönigs", wollen das Urteil nicht hinnehmen. Rechtsanwalt Andreas Redl habe Revision eingelegt, heißt es aus seiner Kanzlei. "Weitere Auskünfte können wir im Moment zur Revision nicht geben, da mehr als einen Monat nach Urteilsspruch weder das Protokoll noch die Urteilsbegründung vom Landgericht Chemnitz übersandt wurden", betont Rechtsanwältin Regina Scherret.
In ganz anderer Weise äußert sich die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden. Ihr Sprecher, Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein, erklärt: "Wir haben keine Revision eingelegt, weil der Schuldspruch wie beantragt ergangen ist und auch die Strafen angemessen erscheinen."
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte gegen Wolfgang G. sechs Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe beantragt, das Urteil lautete sechs Jahre. Seine Komplizin kam deutlich besser weg. Drei Jahre und zwei Monate forderte die Anklage, am Ende kam Gina G. mit zwei Jahren davon, ausgesetzt zur Bewährung.
Dabei verteidigt Klein auch das deutlich unterschiedliche Strafmaß. "Die zur Zeit des Urteils 29-Jährige, nicht vorbestrafte Gina G. ist erst als damalige Lebensgefährtin des mehrfach, auch einschlägig vorbestraften Verurteilten Wolfgang G. mit der Drückerszene in Berührung gekommen." Erst dort sei sie mit den Abrechnungen betraut worden. Gina G. war nach Überzeugung der Generalstaatsanwaltschaft "auch persönlich abhängig" von ihrem Partner.
Ines-Ermittler schlugen zu
Wolfgang G. war in der Branche der Zeitschriftenwerber bereits als "Drückerkönig" von Nürnberg bekannt, bevor er nach Reichenbach kam und von dort aus ganze Drückerkolonnen dirigierte. So geriet er ins Visier der Fahnder der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (Ines), die bei einer Razzia in Wolfgang G.s Geschäftsräumen alles auf den Kopf stellten. Seit dem 27. November 2009 sitzt G. in Untersuchungshaft. Nach Überzeugung des Gerichts hat er dem Finanzamt große Summen vorenthalten und in 57 Fällen Arbeitsentgelt veruntreut.
Wann das Landgericht das Urteil vorlegt, ist offen. Eine Anfrage bei Gerichtssprecher Thomas Mrodzinsky blieb am Montag unbeantwortet.


