Rabatte kommen kaum an
Ab Montag gibt es Gutscheine vom Landratsamt
Glauchau. Glauchau. Ab Montag gibt es in der Bürgerservicestelle des Landratsamtes, Gerhart-Hauptmann-Weg 2, die Familiengutscheine. Damit können Bürger zu ermäßigten Eintrittspreisen kommunale und auch private Freizeiteinrichtungen im gesamten Landkreis Zwickau besuchen. Familien, die mindestens drei Kinder haben, Alleinerziehende mit mindestens zwei Kindern sowie Familien mit einem schwer behinderten Kind können diese Gutscheine erhalten. Weitere Voraussetzung ist, dass sie den gültigen sächsischen Familienpass und den Hauptwohnsitz im Kreis Zwickau haben.
Auch die Stadt Glauchau hat unabhängig von der Initiative des Landratsamtes ein eigenes System entwickelt, um Familien Rabatte in Geschäften, Lokalen und städtischen Freizeiteinrichtungen zu ermöglichen. Dabei sind die "Hürden" weitaus niedriger. Wer die Glauchauer Familienkarte haben will, muss sie im Bürgerbüro beantragen. Voraussetzung: Die Familie muss mindestens ein Kind unter 16 Jahren haben. Die Karte gibt es seit dem 1. September 2006. Sie ist zwei Jahre gültig. Allerdings, so räumt der stellvertretende Stadtsprecher Timo Schade ein, ist die Resonanz sehr gering. Im vergangenen Jahr wurden ganze zehn Anträge auf die Familienkarte gestellt.
Anders die Familiengutscheine des Landratsamtes: Pro Jahr und berechtigter Person gibt es drei Gutscheine, die bis zum Jahresende eingelöst sein sollten. Sie haben einen Wert von je zwei Euro. Nach Angaben des Landratsamtes sind vergangenes Jahr im gesamten Kreis Zwickau 4938 Gutscheine ausgegeben worden. 2008 waren es im Chemnitzer Land 3314. Die Gutscheine können im Glauchauer Museum, im "Phänomenia", am Bismarckturm und im Sommerbad eingelöst werden. Meerane ist mit den Attraktionen Höhler, Museum und Kunsthaus an der Familienaktion beteiligt. In Waldenburg gelten die Familiengutscheine für das Schloss, das Museum und das Freibad. Die Entscheidung über die Teilnahme am System trifft jede Freizeiteinrichtung selbst.


