Angeklagter landet wegen Missverständnises vor Gericht

Zerstörte Telefonzelle in Lichtenstein: Richter spricht 21-Jährigen frei - Mehrere Fälle von kaputten Fernsprechern sorgen für Verwirrung

Lichtenstein/Hohenstein-Ernstthal. Lichtenstein/Hohenstein-Ernstthal. Der oder die Täter leisteten ganze Arbeit: Zwischen dem 24. und 26. April 2009 wurde eine Telefonzelle am Bahnhof in Lichtenstein mit Pyrotechnik gesprengt. Sachschaden: rund 2000 Euro. Knapp ein Jahr nach dem Anschlag auf den Fernsprecher hat die Staatsanwaltschaft den Fall nicht aufgeklärt. Am Amtsgericht in Hohenstein-Ernstthal hat Jugendrichter Michael Respondek am Dienstag einen 21-jährigen Mann aus Lichtenstein vom Vorwurf der Störung von Telekommunikationsanlagen freigesprochen. "Der Tatvorwurf kann nicht nachgewiesen werden", begründete Respondek den Freispruch.

Durch ein Missverständnis bei den Ermittlungen durch die Polizei ist der Beschuldigte offenbar auf der Anklagebank gelandet: 2006 soll der Mann schon einmal eine Telefonzelle in der Nähe des Bahnhofs beschädigt haben. "Ich musste damals 40 Arbeitsstunden leisten und 470 Euro zahlen", berichtete der 21-Jährige. Mit dem aktuellen Fall habe er dagegen nichts zu tun. Ein 42-jähriger Polizeibeamter, der im Polizeiposten in Lichtenstein arbeitet, hat sich um die Ermittlungen zur Zerstörung der Telefonzelle im April 2009 gekümmert.

"Am Bahnhof kommt es immer wieder zu Vorfällen. Bei Vernehmungen sprechen wir dabei auch andere Ereignisse an und versuchen Informationen von Zeugen zu erhalten", sagt der Polizist. Bei einem 16-jährigen Schüler, der zur Zerstörung der Telefonzelle befragt wurde, schienen die Ermittler in die Erfolgsspur einzubiegen. Allerdings widerlegte der Jugendliche seine Version zur Hauptverhandlung.

"Die Polizisten haben Fragen zur Zerstörung der Telefonzelle gestellt. Sie gaben aber kein Datum an. Deshalb dachte ich, dass es um den alten Fall ging und nannte den Namen des Angeklagten", sorgte der 16-jährige Zeuge für Aufklärung. Der Polizist konnte sich nicht mehr genau erinnern, ob er die Zerstörung der Telefonzelle mit einem konkreten Datum in Zusammenhang brachte. "Der Polizist kann die Zweifel nicht ausräumen. Deshalb ist der Angeklagte aus tatsächlichen Gründen freizusprechen", so Oberstaatsanwalt Uwe Wiegner.

 
erschienen am 09.03.2010 ( Von Holger Frenzel )
 
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