Gemeinde Bernsdorf schützt weniger Baumarten

Regelwerk erlaubt, bestimmte Bäume ohne Genehmigung zu fällen

Bernsdorf. Die Gemeinde Bernsdorf legt sich eine neue Baumschutzsatzung zu. Während ihrer jüngsten Sitzung stimmten die Räte bereits einstimmig zu. Die Satzung muss noch im Amtsblatt veröffentlicht werden, erst dann tritt sie auch in Kraft.

"Wir haben uns an der Mustersatzung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages orientiert", erklärte am Dienstag Heike Bodenschatz, als Fachdienst unter anderem zuständig für den Natur- und Umweltschutz. "Wir haben uns mehrmals zusammen- gesetzt und beraten." Bei den Treffen seien nicht nur die Orte der Verwaltungsgemeinschaft, also Lichtenstein, St. Egidien und Bernsdorf, dabei gewesen, sondern auch die Städte Hohenstein-Ernstthal und Oberlungwitz, die mit Lichtenstein den Städteverbund Sachsenring bilden.

Gemeinsam wurde an der Baumschutzsatzung gearbeitet. In St. Egidien soll die bestehende Satzung noch angepasst werden. In Oberlungwitz kann sie frühestens im März beschlossen werden. In Lichtenstein und in Hohenstein-Ernstthal wird sie bereits angewandt.

"Die einheitlichen Satzungen sind bürgerfreundlicher", sagte Bodenschatz. Im einen Ort darf der Baum gefällt werden, im anderen nicht - das soll es in Zukunft weniger geben. "Die Kommunen stimmen sich ab. Das vereinfacht unsere Arbeit, zum Beispiel wenn man eine Frage an einen Kollegen hat."

Das Regelwerk sieht vor, dass bestimmte Bäume ohne Genehmigung gefällt werden dürfen. Dabei handelt es sich um Nadel- und Obstbäume. Bei letzteren sind Streuobstwiesen ausgenommen. Hinzu kommen Birken, Baumweiden und Pappeln. Die Bäume müssen sich auf bebauten Grundstücken befinden. Zudem darf es sich nicht etwa um Baumschulen und Gärtnereien handeln. Soll ein anderer Baum gefällt werden, gilt: Sollte der Umfang des Stammes einen Meter überschreiten, ist er geschützt - Sondergenehmigungen sind möglich, Ersatzpflanzungen dann nötig. (geom)

 
erschienen am 14.02.2012
 
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