Reinsdorfer Streit versorgt Gerichte weiter mit Arbeit
Besitzer der Vielauer Brauerei muss Gemeinde Zutritt gewähren
Vielau/Zwickau. Im Streit der Gemeinde Reinsdorf mit den Eigentümern des alten Vielauer Brauereigebäudes hat am Freitag das Zwickauer Amtsgericht eine Entscheidung gefällt. Richterin Birgit Nagel gab einem Antrag der Gemeinde statt, die per einstweiliger Verfügung wieder Zugang zu den von ihr gemieteten Räumen in der Brauerei und damit auch zu der Brautechnik, die ihr gehört, erhalten wollte. Der war ihr verwehrt gewesen, nachdem die Eigentümerfamilie Lorenz Ende Mai den Mietvertrag fristlos gekündigt und Anfang Juni die Türschlösser ausgetauscht hatte. Der Gemeinde sprach das Gericht nun zwei Schlüssel zu, die allerdings ohne die schriftliche Zustimmung der Hauseigentümer nicht an Dritte wie den Verein Museumsbrauerei Vielau weitergegeben werden dürfen.
Genau um diesen Punkt dreht sich im Kern auch der Zank. Zwar gibt es seit 2002 einen Mietvertrag zwischen der Gemeinde Reinsdorf und den Brauereieigentümern Erika und Manfred Lorenz. Doch gingen auch die Mitglieder des Vereins Museumsbrauerei Vielau ein und aus, beklagte Petra Lorenz, die Tochter der beiden Besitzer, die ihre Eltern vor Gericht vertrat. Im Mietvertrag sei allerdings geregelt, dass die Gemeinde als Mieter die Zustimmung der Vermieter einholen muss, um Dritten - wie eben dem Verein - den Zugang zu ermöglichen. Und das sei nicht geschehen, was laut Lorenz einer der Gründe für die fristlose Kündigung war.
Ob die Kündigung rechtens war, ist mit der Entscheidung nicht geklärt worden. "Das müsste in einem Hauptsacheverfahren entschieden werden", sagte Birgit Nagel. Zu dem wird es voraussichtlich auch kommen, da Petra Lorenz eine Räumungsklage gegen die Gemeinde einreichen will. So oder so wird der Reinsdorfer Streit die Justiz weiterhin beschäftigen. Die Gemeinde Reinsdorf hat Klage gegen den von Petra Lorenz gegründeten Förderverein Brauerei Vielau eingereicht, weil dieser Namensrechte verletzen soll. Verhandelt wird im September.


