Die richtige Benzin-Lagerung

Der neue Kraftstoff E10 hat keinen Einfluss auf Reservekanister. Handelsübliche Kanister vertragen den Bioethanol-Kraftstoff. Für die Lagerung von Benzin gibt es daher nach Angaben des Automobilclubs ADAC keine neuen Regelungen.

Behälter: Grundsätzlich sollte Benzin nur in speziell zugelassenen Kanistern gelagert werden. Am besten sind metallene 20-l-Kanister. Diese sind sehr dicht und platzen bei Kollisionen nicht so leicht. Außerdem sind Sie resistent gegenüber Lösungen. Bei Plastikkanistern muss auf die Lösungsresistenz besonders geachtet werden.

Ort: Im Auto sollte der Reservekanister im Kofferraum sicher untergebracht werden. In Wohnräumen darf Benzin nicht gelagert werden. Die Regelungen zur Lagerung in der Garage sind kommunal geregelt. Die Vorschriften, auch zur lagerbaren Menge, stehen in der örtlichen Garagenordnung.

Menge: Bei Fahrten ins Ausland dürfen nicht mehr als 20 Liter Benzin mitgeführt werden, in einigen Ländern sogar noch weniger. So etwa sind Kanister in Autos in Bulgarien, Griechenland, Kroatien, und Ungarn grundsätzlich verboten. In anderen Ländern, beispielsweise Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Tschechien oder Österreich, kann die Menge, die in einem Kanister vorgehalten werden darf, auf eine angemessene beschränkt sein. Angemessen sind in der Regel etwa 10 Liter, in Polen sind es 20 Liter. (fp)

 
erschienen am 16.02.2011
 
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