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Arbeitsgericht: Ostdeutsche sind keine ethnische Gruppe
Stuttgart. Das Arbeitsgericht Stuttgart hat die Klage einer Frau, die angeblich wegen ihrer ostdeutschen Herkunft bei einer Bewerbung abgelehnt wurde, zurückgewiesen. Der Vermerk "Ossi" auf Bewerbungsunterlagen könne zwar als diskriminierend angesehen werden. Da Ostdeutsche aber keine eigene ethnische Gruppe seien, habe die Klägerin auch...
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