Jens Beierlein Hier lebt Jens Beierlein seit 15 Jahren.

Foto: Ellen Liebner

Nach Familiendrama: Spender will Miete für trauernden Vater zahlen

Plauener soll sich nach Tod seines Sohnes nicht auch noch um Wohnung sorgen müssen

Plauen. Wenigstens um seine Wohnung soll sich Jens Beierlein erst mal keine Sorgen machen müssen. "Der arme Mann hat genug andere Sorgen", sagt Oliver Bittmann. Er will einen Teil der Miete des vom Schicksal bestraften Mannes übernehmen.

Beierlein, ein alleinerziehender Vater, musste zusehen, wie sein Sohn im August bei einer Radtour vom Auto überfahren wurde. Der arbeitslose Fleischer bekam unmittelbar nach dem Tod das Hartz-Geld für sein Kind gekürzt. In einem halben Jahr wird die Hartz-IV-Behörde auch das Mietgeld kappen. Dann bekommt Jens Beierlein nur noch das, was einem Ein-Personen-Haushalt zusteht. Um sich nicht zu verschulden, müsste er ausziehen. Ihm fehlt die Kraft, sich um eine billigere Wohnung zu kümmern. Mit Antidepressiva schleppt er sich durch die Tage. Er wartet auf einen Platz in einer Traumaklinik. "Es wäre schön, wenn ich nicht gleich nach der Klinik umziehen müsste", sagt Jens Beierlein erleichtert, als er vom Vorschlag des Anwalts hört.

Anwalt Oliver Bittmann will zwei Jahre lang den Teil der Miete zahlen, den die Hartz-Behörde streicht. Seine Tochter habe ihn auf die Idee gebracht. Sie sei erschüttert davon gewesen, dass der Mann keine Zeit zur Krisenbewältigung habe und sich stattdessen mit Ämterbriefen abgeben müsse. "Ich habe selbst vier Kinder und will mir nicht ausmalen, wie es mir in dieser Situation gehen würde", sagt Bittmann.

Gemeinsam mit Beierlein will er ins Hartz-IV-Amt gehen, um die Formalien zu klären. Die sind offenbar nicht ganz einfach. Überweist er den Differenzbetrag Monat für Monat auf Beierleins Konto, wäre das in den Augen des Amtes ein Einkommen, erklärt ein Mitarbeiter. Das würde bedeuten, dass sein Hartz-IV-Geld gekürzt wird. Wie das Amt mit dem Fall umgehen wird, war gestern nicht zu erfahren. Oliver Bittmann will sich trotz Bürokratie nicht entmutigen lassen: "Notfalls muss ich als Hauptmieter die Wohnung übernehmen und an Herrn Beierlein für einen niedrigeren Preis weitervermieten." Lieber wäre es ihm, wenn die Behörde eine bessere Lösung vorschlagen würde.

 
erschienen am 08.09.2010 ( Von Manuela Müller )
 
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