Stichwort Polizeiverordnung
Das Verfallsdatum der alten Verordnung vom 16. November 2000 läuft regulär nach zehn Jahren, also Mitte November, ab. Für die Stadtverwaltung ist die Überarbeitung Anlass, das Papier auf seine Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sagt Bürgermeister Miko Runkel. Dabei geht es vor allem um den generellen Leinenzwang. Gegen diese Festlegung gab es großen Widerstand.
Mit der Lockerung des Leinenzwangs reagiert die Verwaltung daher auch auf eine Petition gegen den allgemeinen Leinenzwang. Eine Eubaerin hatte unter anderen gefordert, Hunde in Gebieten mit geringer Einwohnerdichte oder mit nachgewiesener Gehorsamsprüfung frei laufen zu lassen. Eine Entscheidung darüber hatte der Stadtrat vertagt, bis das Oberverwaltungsgericht über die Klage eines Chemnitzer Juristen entschieden hat, der den Leinenzwang als unverhältnismäßig anficht. Die Bautzener Behörde bestätigte gestern, dass ein Urteil frühestens im Herbst fallen wird. (grit)