Die Experten: oben: Manuela Budewell und Sabine Fischer; unten: Klaus Weber Die Experten: oben: Manuela Budewell und Sabine Fischer; unten: Klaus Weber

Foto: Kristin Schmidt

Experten entscheiden: Reha oder Rente

Telefonforum: Berufs- und Erwerbsunfähigkeit

Chemnitz. Die meisten Menschen unterschätzen die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden. Tatsächlich trifft jeden Fünften dieses Schicksal. Welche Leistungen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erbringen, welche Bedingungen für eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erfüllt sein müssen und worauf man bei einer privaten Berufsunfähigkeitspolice achten sollte, darüber wurde beim Telefonforum am 25. Juni informiert. Hier eine Zusammenfassung.

Wie kann ich überprüfen, ob bei meinem Antrag auf Erwerbsminderungsrente alle medizinischen Gutachten berücksichtigt wurden?
Sie können Akteneinsicht beantragen. Das ist formlos schriftlich unter Angabe der Versicherungsnummer möglich. Der Rentenversicherungsträger wird sich dann bei Ihnen melden und Sie beispielsweise in die Auskunfts- und Beratungsstelle einladen. Sie können zu diesem Termin eine Begleitperson mitnehmen.

Ich bekomme seit längerer Zeit Erwerbsminderungsrente und werde dieses Jahr 65 Jahre alt. Kann ich die Rente statt Altersrente weiterbekommen? Wenn nicht, muss ich Altersrente extra beantragen?
Die Erwerbsminderungsrente fällt mit Erreichen des Regelaltersrente weg. Sie erhalten drei Monate vor diesem Zeitpunkt einen sogenannten verkürzten Antrag zugesandt, den Sie ausfüllen müssen. Passiert das nicht, sollten Sie sich rechtzeitig an Ihren Rentenversicherungsträger wenden.

Ich bin Maurer, habe einen Schlaganfall erlitten, bin seitdem rechtsseitig gelähmt und liege derzeit noch im Krankenhaus. Hat es Sinn, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen?
Fragen Sie Ihren behandelnden Arzt, wie dieser Ihre Situation einschätzt und ob er einen Rentenantrag befürwortet. Denn sollten Sie einen solchen Antrag stellen, wird der Befundbericht des behandelnden Arztes mit eingereicht. Nach einer Prüfung der Situation durch den Medizinischen Dienst wird festgelegt, ob Sie entweder zu einer Rehabilitation geschickt werden oder ob bei Ihnen die medizinischen Voraussetzungen für eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente vorliegen: Eine volle Rente wegen Erwerbsminderung bekommen Sie nur, wenn Sie wegen Ihrer Krankheit unter drei Stunden täglich arbeiten können. Teilweise erwerbsgemindert sind Sie dagegen, wenn Sie zwar noch drei, aber weniger als sechs Stunden täglich erwerbstätig sein können.

Ich beziehe eine Teilrente wegen Erwerbsminderung. Kann ich etwas hinzuverdienen, wenn ja, wie viel?
Bei der teilweisen Rente wegen Erwerbsminderung ist es sogar ausdrücklich erwünscht, wenn hinzuverdient wird. Die Grenzen, bis zu denen hinzuverdient werden kann, ohne dass die Rente teilweise oder ganz gekürzt wird, werden individuell - unter anderem anhand Ihres früheren Einkommens - festgelegt. Diese Hinzuverdienstgrenzen finden Sie in Ihrem Rentenbescheid. Sie können diese aber auch schriftlich und formlos bei Ihrem Rentenversicherungsträger unter Angabe der Rentenversicherungsnummer anfordern.

Ich beziehe bereits eine Erwerbsminderungsrente. Fällt diese künftig durch die geplante neue Gesetzgebung höher aus?
Nein. Das Gesetzgebungsverfahren ist bisher noch nicht abgeschlossen und völlig offen. Grundsätzlich werden sich aber geplante Änderungen nur für Neurentner und nicht auf Bestandsrentner auswirken. Sie treffen damit für Sie nicht zu.

Ich bin ausgebildeter Fliesenleger und habe bei meiner Berufsgenossenschaft Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit wegen meiner Kniebeschwerden gelegt, was zunächst abgelehnt wurde. Ich habe Widerspruch eingelegt. Mein Problem: Ich habe wegen der festgestellten Gonarthrose bereits 2001 aufgehört, als Fliesenleger zu arbeiten. Habe ich Aussichten auf Erfolg?
Die von Ihnen erwähnte Gonarthrose - also Kniegelenksbeschwerden - werden erst neuerdings vom Gesetzgeber als Berufskrankheit anerkannt und sind erst seit 2009 in der sogenannten Berufskrankheitenliste verzeichnet. Hier gibt es eine Rückwirkungsklausel: Bestand die Krankheit bereits vor dem 1. Oktober 2002, ist eine Anerkennung der Gonarthrose als Berufskrankheit nicht möglich. Ihre Berufsgenossenschaft unterstellt das offenbar. Allerdings kann der Versicherungsfall bei Berufskrankheiten anhand von zwei Daten festgemacht werden: Entweder dem Beginn der Erkrankung oder dem Tag, an dem die Minderung der Erwerbsfähigkeit einen rentenberechtigten Grad erreicht hat. Liegt dieser Tag nach dem 30. September 2002, können Sie darauf verweisen, dass dann die Rückwirkungsklausel nicht gilt. Sollte Ihnen der Widerspruchsbescheid vorliegen, berechtigt dieser zum Gang vor das Sozialgericht. Bei der Sozialgerichtsbarkeit existiert kein Anwaltszwang, das Verfahren ist für Sie kostenfrei.

Ich bin 57 Jahre alt und habe bis vor kurzem für die Gemeinde gearbeitet. Nach einem Arbeitsunfall habe ich ein paar Wochen Verletztengeld über die Unfallkasse bezogen. Da ich zweimal ohne Besserung am Knie operiert wurde, kann ich auch nicht mehr arbeiten, und die 78 Wochen des Bezugs von Krankengeld sind auch bald um. Kann die Unfallkasse etwas für mich tun und eine Verletztenrente zahlen? Wovon soll ich sonst leben?
Die Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung wird nur gezahlt, wenn aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eine dauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent besteht. Das wird bei Ihnen eher nicht der Fall sein. Daher sollten Sie wegen der Probleme mit Ihren Knien einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung auf Erwerbsminderungsrente stellen. Das Verfahren dauert aber. Daher empfehlen wir Ihnen, sich sowohl an die Arbeitsagentur als auch an die Gemeinde wegen finanzieller Unterstützung zu wenden.

Ich bin an der Lunge operiert worden und jetzt besteht der Verdacht auf Silikose. Das kann durchaus auf meine berufliche Tätigkeit zurückzuführen sein. Jetzt bin bereits sechs Wochen arbeitsunfähig geschrieben. Wer zahlt nach dem Wegfall der Lohnfortzahlung - Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft?
Besteht der Verdacht auf eine Berufskrankheit, muss der behandelnde Arzt dies der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Diese ist von Amts wegen verpflichtet, ein Feststellungsverfahren einzuleiten, das mit dem Bescheid endet, ob eine Berufskrankheit vorliegt oder nicht. Bis dieser Bescheid ergeht, erhalten Sie Krankengeld über die Krankenkasse. Wird eine Berufskrankheit festgestellt, übernimmt dann die Berufsgenossenschaft die Kosten für die medizinische Behandlung. Sie zahlt bei Arbeitsunfähigkeit Verletztengeld - ebenfalls maximal 78 Wochen. Es beträgt 80 Prozent Ihres entgangenen regelmäßigen Bruttoentgelts einschließlich anteiliger Einmalzahlung und ist damit etwas höher als das Krankengeld der Krankenkasse. Maximal beträgt das Verletztengeld 100 Prozent des Nettoeinkommens.

Mein Sohn hat eine private Unfallversicherung. Jetzt bietet unser Makler ihm eine Berufsunfähigkeitsversicherung an. Ist er damit nicht doppelt versichert?
Keinesfalls. Bei einer Unfallversicherung gibt es nur Zahlungen bei festgestellter Invalidität, die der Höhe nach vom Grad der Invalidität abhängen. Aber diese Leistungen erfolgen nur, wenn die Invalidität explizit auf einen Unfall zurückgehen. In neun von zehn Fällen von Berufsunfähigkeit sind aber nicht Unfälle die Ursache, sondern Krankheiten. Mit anderen Worten: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet einen weit umfangreicheren Schutz als eine Unfallversicherung. Dies kann aber auch wichtig sein - insbesondere dann, wenn Ihr Sohn beispielsweise in der Freizeit häufig Sport treibt.

Meine Tochter hat jetzt ihr Medizinstudium abgeschlossen und promoviert demnächst. 2006 hatte sie bereits einen Antrag auf eine private Berufsunfähigkeitsrente gestellt. Der Antrag wurde abgelehnt, weil sie damals wegen psychischer Probleme in Behandlung war. Die sind jetzt völlig behoben. Hat es Sinn, nochmals einen Antrag zu stellen?Auch bei einem neuen Antrag sind Gesundheitsfragen zu beantworten. Dabei fragen die Versicherer in der Regel nur nach Erkrankungen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Bei einigen Versicherern wird allerdings nach psychischen Krankheiten gefragt, die zehn Jahre zurückreichen, bei anderen erfolgt die Frage danach sogar zeitlich unbegrenzt. Ihre Tochter sollte in Abstimmung mit ihrem Berater oder Versicherungsvertreter eine Risiko-Voranfrage stellen: Sie erfährt dann relativ kurzfristig, wie der Versicherer die Situation bewertet und welche Unterlagen erforderlich sind.

Ich bin von Beruf Physiotherapeutin. Worauf muss ich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten?
Die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sind bislang Erkrankungen des Bewegungsapparates. Bei Physiotherapeuten handelt es sich um einen körperlich anstrengenden Beruf. Sie müssen damit rechnen, dass Sie nur zeitlich begrenzte Angebote bekommen, die nicht bis zum regulären Rentenalter laufen. Suchen Sie sich also das Angebot mit der längsten Laufzeit heraus und achten Sie darauf, dass der Vertrag keine Verweisklausel enthält, wonach Sie bei Berufsunfähigkeit auf einen anderen, ähnlich gearteten Beruf verwiesen werden könnten. Wählen Sie nur eine separate Versicherung, also keinen Vertrag, der mit Kapitalbildung verbunden ist.

Ich bin 55 Jahre alt. Lohnt sich für mich noch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?
In Ihrem Alter wird eine Berufsunfähigkeitspolice sehr teuer. Sie müssen im Antragsverfahren Gesundheitsfragen exakt beantworten. Es könnte sein, dass ein Antrag wegen gesundheitlicher Probleme abgelehnt wird. Deshalb unsere Empfehlung: Holen Sie sich mehrere, vergleichbare Angebote ein. Geben Sie am besten eine einheitliche Laufzeit mit dem Zeitraum bis zum regulären Rentenalter und eine Monatsrente vor, die etwa 80 Prozent Ihres monatlichen Nettos ausmacht. Dann können Sie sehen, welche finanziellen Belastungen auf Sie zukommen.

Ich bin fast am Ende meines Medizinstudiums. Seit zwei Jahren habe ich bereits eine private Berufsunfähigkeitspolice als Studentin. Jetzt trat ein anderer Versicherer auf mich zu und empfahl mir eine spezielle Ärzte-Versicherung mit Infektionsklausel. Ich bin total verunsichert und frage mich, ob ich wechseln sollte?
Studentische Versicherungen werden in der Regel gegen Ende des Studiums oder zu Berufsbeginn in "normale" Berufsunfähigkeitsversicherungen umgewandelt. Sie sollten zunächst die Vertragsbedingungen des ersten Vertrages prüfen und schauen, ob darin der Beruf der Ärztin in den versicherten Berufsgruppen enthalten und die für Ärzte wichtige Infektionsklausel eingeschlossen ist. Ist das nicht der Fall, sollten Sie wechseln und eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. (bpb)                   

 

Weitere Informationen

Fragen zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente beantwortet die Deutsche Rentenversicherung kostenfrei unter 0800 10004800. Hier kann man auch das Heft "Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle" bestellen. Informationen gibt es auch im Internet.  » www.deutsche-rentenversicherung.de

Die Service-Hotline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung erreicht man kostenfrei unter 0800 6050404 von Montag bis Freitag von 8 und 18 Uhr. Informationen über Präventionsmaßnahmen und Leistungen von Unfallkassen und Berufsgenossenschaften gibt es auch im Internet. » www.dguv.de

Das Informationszentrum der deutschen Versicherer beantwortet amr gebührenfreien Telefon 0800 3399399 alle Fragen zum Thema "Private Berufsunfähigkeitsversicherung". Im Internet kann man die Broschüre "Die private Berufsunfähigkeitsversicherung" kostenlos herunterladen.  » www.klipp-und-klar.de

 
erschienen am 02.07.2012
© Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG
 
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