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Betrug, Veruntreuung, Steuerhinterziehung - Bauunternehmer verurteilt
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Die Diskussion wurde geschlossen.
Der Brüller jedoch ist, besagter Geschäftsmann ist weiterhin unternehmerisch tätig. Eine derartige Strafe (vorbestraft lt. Gesetz) wirkt sich zwar übers GmbHG aus, er darf kein GmbH-Geschäftsführer sein, aber, da gibt es genug Wege, dies zu umgehen.
Das Argument mit Verhältnismäßigkeit ist schon richtig, allerdings kann ich PeKa auch durchaus verstehen. Zumal es unter Umständen schwierig ist über eine Durchgriffshaftung auf verschobene Vermögensgüter zuzugreifen und diese gibt es...
@torschro, ja der sagt mir was. Gegenüber einem Arbeitnerhmer, der monatelang keinen Lohn bekommen hat, deshalb nicht wusste, wie er seine Miete zahlen soll und womöglich kurz vor der Wohnungsräumung stand, ist es eine verhältnismäßig gerechte Strafe, wenn derjenige, der durch seine Lohnzurückhaltung diesen fatalen Zustand verursacht hat, für paar Jahre in den Knast wandert.
Peka..sagt Ihnen der Begriff "Verhältnismässigkeit" irgendwas?
Bewährungsstrafe von drei Jahren! Das ist doch lächerlich. 10 Jahre Zuchthaus wären bei solchen Lumpen angemessen, davon 5 Jahre schon allein nur wegen nicht gezahltem Lohn an seine Mitarbeiter, sowie lebenslängliches Verbot des Gründens einer Firma.