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Chemnitz: Früherem Juwelier droht Gefängnisstrafe
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Weil er gut 170.000 Euro veruntreut haben soll, muss sich ein Chemnitzer Geschäftsmann vor Gericht verantworten
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Der "Gerechtigkeitsfan" scheint einer der wenigen Personen im Umfeld des Angeklagten zu sein, der von ihm nicht im Laufe der letzten Jahre über den Tisch gezogen wurde.
Ich kann aus meinem Bekanntenkreis auf jeden Fall berichten, dass sich viele über die Veröffentlichung dieses Berichtes gefreut haben und es nur schade fanden, dass der Angeklagte nicht namentlich genannt wurde.
Der Gerechtigkeitsfan hatte aber Erfolg was die Frage "Juwelier" oder "ehemaliger Juwelier" betrifft. Eine andere Chemnitzer Tageszeitung titelte zum zweiten Verhandlungstag auf der ersten Seite: "Bayer klagt: Juwelier prellte mich um 170.000 Euro".
Sehr geehrter Herr "Praktikant", Erstens: Um sich ein Urteil über Glaubwürdigkeiten bilden zu können, sollten Sie bei allen Verhandlungsterminen in dieser Sache anwesend sein, was nicht der Fall ist.
Zweitens: Der Angeklagte hat einen Anwalt, der für ihn spricht u. muß deshalb nicht selbst sprechen. Das, was der Anwalt sagte, wurde im Zeitungsartikel kaum erwähnt, ist jedoch wichtig. Drittens: Im Artikel stand "ehemaliger" Juwelier. Man verliert seine Berufsbezeichnung nicht, nur weil man an einem bestimmten Ort nicht mehr arbeitet. Und Viertens: Zu keinem Zeitpunkt der Verhandlung war von 10 Jahren Freiheitsstrafe die Rede, wie im Artikel aufgebauscht. Fünftens: Dieser Artikel hatte sehr negative Konsequenzen für den Angeklagten, obwohl noch nichts erwiesen und abgeschlossen ist. Soviel dazu.
Auch ich war aus Übungszwecken bei dieser Verhandlung anwesend. Dem Kommentar vom "Gerechtigkeitsfan" muss entschieden entgegengetreten werden. Der Angeklagte sagte während der über 2-stündigen Verhandlung nicht ein einziges Wort. Über seinen Anwalt ließ er gleich zu Beginn der Verhandlung aussagen, dass er selbst zum Sachverhalt nichts zu sagen hätte. Genauso lief es dann auch ab. Wie also könnte ein Journalist den Sachverhalt aus Sicht des Angeklagten darstellen? Die nahezu ganze Verhandlung beschränkte sich auf die Befragung eines einzelnen aus meiner Sicht glaubwürdigen Zeugen. Und genau diese Aussage wurde hier wahrheitsgemäß vom Artikelschreiber wiedergegeben. Ich erkenne keine erfundene Passage. Eine Rufschädigung geht hier vielmehr vom "Gerechtigkeitsfan" aus, denn einen Journalisten, der den Ablauf genauso wiederspiegelt, wie er vonstatten ging, als unprofessionell, niveaulos und inkompetent zu bezeichnen, stellt hier die eigentliche Personenschädigung dar.
Am 24.04.13 war ich, da öffentlich, ebenfalls auf besagter Gerichtsverhandlung gegen den Chemnitzer Juwelier anwesend. Ich kann nur hoffen, dass Herr Michael Müller, Artikelschreiber einer für mich bisher seriösen Freien Presse für sein einseitiges, unneutrales, unloyales, somit unprofessionelles, niveauloses, personenschädigendes u. teils erfundenes Geschreibsel in der Regionalausgabe der FP vom 25.04.13 zur Rechenschaft gezogen u. zur nächsten Gerichtsverhandlung des Juweliers wegen Inkompetenz ausgetauscht wird. Das ist übrigens nicht nur meine Ansicht u.Meinung, sondern die mehrerer Freie Presse Leser.
prima - jetzt bin ich neugierig, um welchen Juwelier es sich dabein wohl handeln wird