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Polizei fasst Mann bei Einbruch

Chemnitz. In der Nacht zu Freitag hat die Polizei einen 42-jährigen Mann nach einem Einbruch in ein Geschäft an der Zschopauer Straße festnehmen können. Wie die Polizei mitteilt, wurden die Beamten durch eine gewaltsam geöffnete Hintertür auf den Einbruch aufmerksam. Sie durchsuchten die Räume und fanden den Einbrecher. Dieser durchbrach eine Scheibe einer Schiebetüre und flüchtete. 

Eine verständigte Streife konnte den Tatverdächtigen an der Geibelstraße stellen. Der deutsche Staatsangehörige wurde vorläufig festgenommen. In den Geschäftsräumen wurde ein Rucksack mit Einbruchswerkzeug und ein Fahrrad sichergestellt. Ob dem 42-Jährigen weitere, ähnlich gelagerte Straftaten zugeordnet werden können, wird laut Polizei geprüft. Es wird wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls ermittelt.

Zum Wert des Diebesgutes kann noch keine Aussage getroffen werden. Die Höhe des Sachschadens beläuft sich auf etwa 4000 Euro. (fp)

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44 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 1
    1
    KarlChemnitz
    13.11.2020

    @pixelghost: Ganz ohne Ironie: Danke für die Erklärung, war mir so nicht bewusst. Warum hier sowohl bei meiner Frage als auch bei Ihrer Antwort rote Daumen verteilt werden, bleibt ein Geheimnis der Nörgelbrigade. Schönes WE

  • 3
    2
    Pixelghost
    06.11.2020

    An die roten Daumen: Ich schreibe jetzt kein Rechtsgutachten über einen Sachverhalt aus einem Zeitungsartikel.
    Lesen Sie §112 StPO. Der Kommentar meiner Ausgabe auffasst dazu knapp 9 dicht beschriebene Seiten.

  • 13
    4
    Pixelghost
    06.11.2020

    @KarlChemnitz, das Strafrecht nicht.
    Die Voraussetzungen für Untersuchungshaft sind in der Strafprozessordnung zu finden.

    Es läuft so: Die Polizei kann nur vorläufig festnehmen. Sie arbeitet dem StA zu, welcher bei aus seiner Sicht vorliegenden der Haftgründe Untersuchungshaft beantragt. Ein Richter entscheidet dann gem. StPO.
    Sieht dieser das Vorliegen der Haftgründe als nicht gegeben an, hat die Polizei den vorläufig Festgenommenen zu entlassen. Es kann eine Haftrichtervorführung erfolgen, nach der der Richter einen Haftbefehl erlässt und außer Vollzug setzt. Auch dann geht der vorl. Festgenommene aus dem Haus.

  • 18
    5
    KarlChemnitz
    06.11.2020

    Warum nur "vorläufig" festgenommen? Lässt das Strafrecht es nicht zu, dass man bei einem "besonders schweren Falls des Diebstahls" in U-Haft geht ?