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Nach Schlägerei unter 300 Flüchtlingen in Schneeberg: Richter verhängt Bewährungsstrafe
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Nun ist zum allerersten mal ein Kommentar von mir nicht veröffentlicht worden, also nun noch mal in abgeschwächter Form.
1. Albanien ist EU-Beitrittskandidat, also sollte sich kein Albaner legal in einer Flüchtlingsunterkunft aufhalten.
2. Wie kommt es das der Albaner zum Gerichtstermin noch in Deutschland war, obwohl er kein Flüchtling ist?
3. Als nun Vorbestrafter darf er gern nach Hause.
Ich durfte nicht vor meinem Wehrdienst flüchten. Aber über Eritreer lasse ich mich sehr häufig aus, hier mal nicht.
Grundsätzlich bin ich jedoch für Asyl vor allem bei Syrern und Afghanen. Ich sehe dies als Pflicht unserer Gesellschaft, aber nicht für jeden Kriminellen.
@Zahlemann: Zum einen wird mit zwei Maß gemessen, zum anderen ist das grundlose Verprügeln eines Minderjährigen eine ganz andere Gewaltstufe.
Na mal schauen, wenn der Plauener, der letztes Wochenende im Zug einen unschuldigen Afghanen, der mit zwei Syrern unterwegs war, gehauen hat, auch die gnadenlosen 60 Stunden bekommt, dann ist die Welt ja wieder in Ordnung.
Aber wer will in unserer Politik schon eine ordentliche Welt...
Ich weiß nicht, ob der Albaner (24) jetzt wenigstens weiß, MIT WAS er sich zu bewähren hat. Das nächste Ding starten, wäre dan ALTBEWÄHRTES, was in der Rechtsprechung nicht vorkommt. Weitere Gedankengänge verkneife ich mir an dieser Stelle.
Wahnsinn, wie mit dem Täter umgesprungen wird.