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Amt: Information über Arsenbelastung unnötig
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Das Landratsamt sieht keine unmittelbare Gefahr für die Krumhermersdorfer
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Sorry, hier irrt das Landratsamt. "...die keiner öffentlichen Erläuterung bedürfen" ist m.E. so nicht richtig. Es gibt das Umweltinformationsgesetz und danach ist die Behörde auf Anfrage Betroffener auskunftspflichtig.