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Amt: Information über Arsenbelastung unnötig

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Das Landratsamt sieht keine unmittelbare Gefahr für die Krumhermersdorfer


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11 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

  • 0
    0
    ts09112
    20.04.2013

    Sorry, hier irrt das Landratsamt. "...die keiner öffentlichen Erläuterung bedürfen" ist m.E. so nicht richtig. Es gibt das Umweltinformationsgesetz und danach ist die Behörde auf Anfrage Betroffener auskunftspflichtig.